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992 Euro Millionen-Strafe für Aufzugs- und Fahrtreppenkartelle

(27.2.2007) Die EU-Kommission hat gegen die Industriegruppen KONE, Otis, Schindler und ThyssenKrupp eine Geldbuße von 992 Millionen Euro festgesetzt. Grund ist die Teilnahme an Kartellen beim Einbau und der Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden. Hierbei handelt es sich um eindeutige Verstöße gegen Artikel 81 des EG-Vertrages, der wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken untersagt. Die gegen ThyssenKrupp-Unternehmen festgesetzten Geldbußen wurden dabei um 50 Prozent erhöht, da ThyssenKrupp ein Wiederholungstäter sei. Es handelt sich hierbei um die höchsten Geldbußen, die je von der EU-Kommission wegen Kartellverstößen festgesetzt worden sind.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: "Es ist empörend, wie die Einbau- und Wartungskosten bei Gebäuden wie zum Beispiel Krankenhäuser durch diese Kartelle künstlich aufgebläht wurden. Die Geschäftsleitungen der beteiligten Unternehmen wussten um die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns, versuchten jedoch, ihr Vorgehen zu verheimlichen, und setzten dieses fort".

Zwischen zumindest 1995 und 2004 haben die beteiligten Unternehmen ihre Gebote für Beschaffungsaufträge manipuliert, die Preise festgesetzt, Projekte gegenseitig zugeteilt, die Märkte aufgeteilt und geschäftlich wichtige und vertrauliche Informationen ausgetauscht. Die Auswirkungen dieses Kartells könnten noch zwanzig bis fünfzig Jahre zu spüren sein, da die Wartungsarbeiten häufig von den Unternehmen durchgeführt werden, die die Anlagen errichteten. Durch ihre Kartellpraktiken beim Einbau von Anlagen haben die an den Kartellen beteiligten Unternehmen die Märkte für viele weitere Jahre verfälscht.

Die Kommission leitete eine Untersuchung von Amts wegen gestützt auf Informationen ein, auf die sie aufmerksam gemacht wurde. Dies führte im Januar 2004 zu unangemeldeten Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Aufzugs- und Fahrtreppenherstellern in ganz Europa. Diese Nachprüfungen lösten wiederum Anträge auf Erlass oder Ermäßigung von Geldbußen gemäß der Kronzeugenregelung des Jahres 2002 aus.

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