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Grüne Branche lehnt Mindestlohn ab

(1.4.2007) Vor dem Hintergrund einer Branchen-Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wird zurzeit in den bundespolitischen Gremien die Einführung von Mindestlöhnen diskutiert. Mit Blick auf diese Debatten hat der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) nachdrücklich gegenüber Bundesarbeitsminister Franz Müntefering die fortgeschrittenen Pläne dazu kritisiert. BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth betonte in einem Schreiben an den Minister: „Bisher sind wir von der Einführung eines Mindestlohnes keineswegs überzeugt und lehnen ihn ab.“

Bundesarbeitsminister: „Mindestlohn-Entscheidung liegt bei den Tarifvertragsparteien“

Der Bundesarbeitsminister antwortete jetzt auf die Bedenken aus der grünen Branche: „Der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist nach Paragraph 1, Abs. 1 AEntG i.V.m. §1 Abs. 4 der Baubetriebeverordnung bereits in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einbezogen. Für weitergehende Überlegungen sehe ich derzeit keinen Anlass. ... Ob die Branche in Ausfüllung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes von den Möglichkeiten eines eigenen tariflichen Mindestlohnes Gebrauch macht, ist eine Entscheidung, die zunächst die Tarifvertragsparteien zu treffen haben.“

GaLaBau befürchtet Fehlentwicklungen bei „Ein-EuroJobs“ und den „neuen“ Kombilöhnen

Der BGL-Hauptgeschäftsführer hatte den Minister auch darauf hingewiesen, dass die klein strukturierten mittelständischen Betriebe in der baunahen GaLaBau-Branche schon seit 1996 mit der Problematik der Abgrenzung zum Mindestlohn Bau erfolgreich lebten und sich auseinandersetzen müssten. Er erklärte: „Gleichzeitig musste unsere Branche in den 90er Jahren böse Erfahrungen in der Zeit der völlig fehlgeleiteten Förderung des zweiten Arbeitsmarktes über Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungs­maßnahmen machen.“ Gleiche Fehlentwicklungen beobachte der GaLaBau bei den “Ein-Euro-Jobs“ (siehe Beitrag vom 27.12.2006) und befürchte die Branche auch bei den „neuen“ Kombilöhnen.

Müntefering wies die Befürchtungen des Bundesverbands zurück und betonte: „Im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung (ABM, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) mussten und müssen auch Arbeiten aus dem Garten- und Landschaftsbau zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Wenngleich Abgrenzungen zu regulären Beschäftigungen in diesem Wirtschaftszweig nicht immer ganz einfach sind, kann von einer fehlgeleiteten Förderung des zweiten Arbeitsmarktes nicht gesprochen werden.“ Weiter versprach der Bundesarbeitsminister, dass er Befürchtungen hinsichtlich der Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen sehr ernst nehme: „Es liegt ganz sicher nicht im Interesse der Bundesregierung, durch öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Arbeitsplätze zu verdrängen. ... Sofern mir konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme von öffentlich geförderter Beschäftigung bekannt werden, werde ich eine Überprüfung veranlassen.“

GaLaBau: Entscheidung kritisch bewerten und praktische Auswirkungen kontrollieren

BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurth kommentierte die Einlassungen Münteferings: „Dem Grunde nach sind die Antworten des Bundesministers erfreulich - ohne Zweifel. Gleichwohl müssen wir die weitere Entscheidungsfindung der Politik und der Bundesregierung kritisch bewerten und anschließend die praktischen Auswirkungen kontrollieren.“

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