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EU verschärft Regeln für Vergabe öffentlicher Aufträge

(23.6.2007) Als "erfreulichen Abschlusserfolg für die deutsche Ratspräsidentschaft" hat der Bundessminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, die Verabschiedung von neuen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Europäische Parlament am 21. Juni 2007 begrüßt: Mit den Rechtsmittelrichtlinien würden die europäischen Fairnessregeln für öffentliche Aufträge "bissfest". Das nütze der deutschen Wirtschaft und dem Steuerzahler.

Jährlich kaufen die Mitgliedsstaaten der EU Waren und Dienstleistungen im Wert von ca. 260 Mrd. Euro ein. Bislang blieben Verstöße gegen die EU-Regeln oftmals ohne Folgen. Jetzt muss ein Auftraggeber nach der Auswahl eines Bieters die Mitbewerber über die Entscheidung unterrichten und eine Wartefrist einhalten. Diese kann ein Konkurrent dazu nutzen, Rechtsmittel einzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so darf der Vertrag nicht geschlossen werden. So wird die Schaffung von vollendeten Tatsachen verhindert.

Werden Verträge ganz ohne Ausschreibung abgeschlossen, sind diese von Anfang an unwirksam. Gleiches gilt für Verstöße gegen das Vergaberecht, die einen Bieter um die Chance für einen Auftrag gebracht haben. "Damit erhalten übergangene Bieter eine zweite Chance und sind nicht nur auf Schadensersatz verwiesen", erläuterte Bundesminister Glos. Gewinner der neuen Regel sollen die Steuerzahler sein. "Vetternwirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können die Konkurrenten jetzt wirksam entgegentreten", meinte Bundesminister Glos.

"Der bessere Rechtsschutz nütze im europäischen Binnenmarkt vor allem der deutschen Industrie, die bei den Bewerbung um öffentliche Aufträge im EU-Ausland oft das Nachsehen habe. Künftig haben deutsche Unternehmen im Ausland die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ausländische Unternehmen in Deutschland", unterstrich Bundesminister Glos.

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