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Bundesregierung ebnet den Weg zur Einführung von Energieausweisen

(1.7.2007) Die Bundesregierung hat am 27.Juni 2007 den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen jetzt klare Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen ab dem 1. Juli 2008 umgesetzt werden. Sofort ab dem 1.7.2008 müssen beispielsweise Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee betonte die herausragende Bedeutung der Energieausweise für den Immobilienmarkt: "In Zukunft werden potenzielle Mieter und Käufer von Gebäuden und Wohnungen stärker als zuvor auch die energetische Qualität des Objekts in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Erstmals können sie sich dabei mit einem Blick über die wesentlichen Eigenschaften des Gebäudes informieren." Zusammen mit den Energieausweisen sind bei Vermietung und Verkauf in vielen Fällen auch Modernisierungsempfehlungen vorzulegen. "Diese Empfehlungen können den Eigentümern vor allem älterer Gebäude Hinweise auf wirksame energetische Verbesserungsmaßnahmen geben. Davon erwarte ich einen spürbaren Modernisierungsschub im Gebäudebestand. Das wird maßgeblich zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und im Handwerk beitragen", sagte Tiefensee.

Der Energieausweis sei zudem eine wichtige Ergänzung des erfolgreichen CO₂-Gebäudesanierungsprogramms (siehe auch "Tiefensee: CO₂-Gebäudesanierungsprogramm war 2006 voller Erfolg" vom 2.1.2007). Mit dem Programm der Bundesregierung könnten Mieter und Eigentümer bis zum Jahr 2020 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen (siehe auch "Durch Gebäudesanierung bis 2020 40 Milliarden Euro Heizkosten sparen" vom 11.3.2007).

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Vergleich der Heizenergieverbrauchs- und Bedarfskennwerte von 99 Einfamilienhäusern (Bild aus dem Beitrag "Energiepaß aktuell"; Bild vergrößern)

Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Keine Wahl besteht ab dem 1. Oktober 2008 mehr für ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten: Für sie ist ab diesem Stichtag der Bedarfsausweis verbindlich. "Ältere" Wohngebäude sind hier die, für die der Bauantrag gestellt wurde, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 in Kraft trat, und bei denen zwischenzeitlich keine Sanierungen unternommen wurden, die sie auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung angehoben hätten. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen (siehe auch Beitrag "Bundesrat stimmt EnEV mit Änderungen zu" 11.6.2007).

VDI: Energieeinsparverordnung zu lax

Die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung (VDI-TGA) hält die jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber Verbesserungsbedarf. "Die Anforderungen an Wohngebäude sind zu niedrig gefasst", sagt Michael Schmidt, der Vorsitzende der TGA. "Technologisch sind schon heute deutlich höhere CO₂-Einsparungen möglich als es die EnEV vorsieht. Technologisch machbar wäre ein 'First-Class-Szenario', das darin bestünde, modernisierbare Bestandsbauten auf das Niveau des 3-Liter-Hauses zu sanieren und nicht modernisierbare Bauten zu ersetzen."

Ein weiterer Einwand ist, dass ein zu breiter Kreis von Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. "Insbesondere für komplexe Immobilien, wie moderne Bürogebäude mit umfangreicher Anlagentechnik, bedarf es zur Ausstellung aussagekräftiger Energieausweise umfangreicher Kenntnisse, wie sie qualifizierte Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung bzw. Gebäudetechnik mitbringen", betont der VDI-Experte. Dass dies Handwerker mit Zusatzqualifikationen ohne Weiteres können, hält Schmidt für fraglich (siehe auch unten). Dennoch sieht Schmidt es als richtigen ersten Schritt, dass die Verordnung jetzt endlich verabschiedet wurde. "Der Energieausweis trägt dazu bei, die Energieversorgung nachhaltig zu sichern und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz."

GIH-Bundesverband warnt: Keine Eile beim Energieausweis

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) begrüßt die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007, warnt aber Verbraucher vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises. "Wir begrüßen es, dass das Kabinett die neue EnEV nun verabschiedet hat", sagt Fred Weigl, 1. Vorsitzender des GIH, der mit 18 Mitgliedsverbänden rund 2.000 Energieberater bundesweit vertritt. Gleichzeitig warnt er Immobilienbesitzer und Vermieter vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises. "Bis zum 30. Juni 2008 ist niemand dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen." Verbraucher sollten sich dies nicht von unseriösen Anbietern einreden lassen. Alle Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

mehr Handwerke dürfen auch Gebäudeenergieausweise ausstellen

Der EnEV-Entwurf, den die Bundesregierung Ende April dieses Jahres beschlossen hatte, sprach im Zusammenhang mit der Ausstellungsberechtigung nur von zulassungspflichtigen Gewerken, "die dem Hochbau zugerechnet werden können". Aufgeführt wurden unter anderem Maurer, Zimmerer und Dachdecker - Tischler und Schreiner jedoch nicht. Auch andere relevante Gewerke waren ausgeschlossen (siehe auch "Verbände: Mehr Handwerke sollten Gebäudeenergieausweise ausstellen dürfen" vom 1.5.2007). Durch die Änderungswünsche des Bundesrates wurde der Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis jedoch erweitert. "Die Bundesregierung hat ihren Kurs korrigiert, sie hat die richtige Entscheidung getroffen", kommentiert die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH), Dr. Bettina Wehrisch, und ergänzt:. "Tischler und Schreiner (beispielsweise) sind durch ihre Ausbildung mindestens genauso qualifiziert, den Gebäudeenergieausweis auszustellen, wie andere Gewerke, die im ersten Beschluss des Kabinetts ausdrücklich genannt wurden."

Auch Professor Robl, Hauptgeschäftführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, begrüßte die Zustimmung des Bundeskabinetts: "Die Entscheidung des Bundesrats, Handwerksmeister mit der Zusatzqualifikation Gebäudeenergieberater HWK grundsätzlich für die Ausstellung zuzulassen, ist auf Grund der hohen Qualität dieser Ausbildung sachgerecht und begründet." In diesem Zusammenhang erinnert Robl allerdings daran, dass nicht die Ausstellung von Energieausweisen, sondern erst die Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und damit auch zum Klimaschutz führt. Da Energie immer teurer wird, sind die Modernisierungsempfehlungen in der Anlage zum Energieausweis von großer Bedeutung.

"Die Gebäudeenergieberater können dem Verbraucher genau vorrechnen, um wie viel ihre Energiekosten sinken, wenn sie bestimmte Sanierungsmaßnahmen ergreifen" - so Robl. Um bestehende Gebäude beurteilen zu können und Hauseigentümer fachgerecht zu beraten, bedarf es fundierter Kenntnisse. "Gerade hier", so ist sich Professor Robl sicher, "können sich Hauseigentümer an Gebäudeenergieberater aus dem Bauhandwerk wenden. Sie haben umfassende Kenntnisse über Baustoffe, über die Konstruktionen der jeweiligen Baujahre und auch über die Anlagentechnik."

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