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Immobilienfinanzierung: „Beleihungsauslauf“

(8.7.2007) Obwohl der Beleihungsauslauf bei der Immobilienfinanzierung die Höhe der Zinskonditionen und damit die Kreditkosten beeinflusst, kennt laut Baugeld-Studie 2007 von HypothekenDiscount wohl nur jeder Zweite die Bedeutung des Begriffs.

Beleihungsauslauf

Im Rahmen der Immobilienfinanzierun errechnet der Darlehensgeber u.a. anhand von Vergleichwerten den Verkehrswert der zu finanzierenden Immobilie. Die Faustformel dazu lautet: Kaufpreis minus etwa zehnprozentigem Sicherheitsabschlag. Diesen Verkehrswert setzt das Kreditinstitut ins Verhältnis zu dem vom Darlehensnehmer benötigten Fremdkapital. So ergibt sich der in Prozent ausgedrückte Beleihungsauslauf. Je niedriger dieser ist, desto günstiger sind die Kreditkosten.

Beispiel: Taxiert eine Bank bei einer 100.000 Euro kostenden Immobilie den Verkehrswert auf 90.000 Euro und bringt der Darlehensnehmer 20.000 Euro Eigenkapital mit, ist eine Kreditaufnahme von 80.000 Euro nötig. Damit beträgt der Beleihungsauslauf 88,8 Prozent. Um einen Beleihungsauslauf von 60 Prozent zu erreichen und den Kredit damit preiswerter zu machen, müsste der Kreditnehmer die Kreditsumme von 80.000 Euro auf 54.000 Euro senken - indem er den Eigenkapitaleinsatz von 20.000 Euro auf 46.000 Euro erhöht.

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