Baulinks -> Redaktion  || < älter 2007/1519 jünger > >>|  

SOBau - Werkzeug der ARGE Baurecht zur Schlichtung von Baustreitigkeiten

<!---->(16.9.2007; Download-Link am 6.8.2015 angepasst.) Weil das Baugeschehen immer komplexer und die Rechtsbeziehungen am Bau immer vielschichtiger geworden sind, kommt es auch häufiger zu Streitigkeiten. „Unser Anliegen ist es, den Gang zum Gericht möglichst zu vermeiden“, erläutert Peter Oppler, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht. „Auseinandersetzungen vor Gericht dauern unverhältnismäßig lange, sind teuer und kommen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Viel häufiger zahlt sich der Vergleich bzw. eine Schlichtung im Vorfeld aus."

Um es gar nicht erst zum langwierigen Rechtsstreit kommen zu lassen, hat die ARGE Baurecht die „SOBau“ entwickelt, die „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten&“. Das Instrument will kommerziellen Bauherren, Kommunen, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren wie auch privaten Bauherren die Abwicklung ihrer Baugeschäfte erleichtern.

Die ARGE Baurecht empfiehlt, die „SOBau“ bereits bei Bauvertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren und auch gleich den Schlichter namentlich zu benennen und unter Vertrag zu nehmen. „Damit sparen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Streitigkeiten viel Zeit“, verspricht Baujurist Oppler, „denn der Schlichter verpflichtet sich, im Konfliktfall unverzüglich tätig zu werden.“ Kommt es auf der Baustelle zu Problemen, sitzen Auftraggeber und Auftragnehmer innerhalb weniger Stunden gemeinsam am Tisch und suchen - unter der Leitung des neutralen Schlichters - nach gemeinsamen Lösungen. „Bauverzögerungen, Stillstände gar, lassen sich so vermeiden“, betont der Vorsitzende der ARGE Baurecht zuversichtlich.

Die SOBau und die dazugehörigen Verträge sind im Internet unter arge-baurecht.de > Service für Mandanten > Schlichterordnung kostenlos downloadbar.

siehe auch für weitere Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH