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Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vom BMWi vorgelegt

(16.10.2007) Gemäß EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen hat das für Energieeffizienz und Energieeinsparung zuständige Bundeswirtschaftsministerium der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt. Der Aktionsplan beschreibt, wie die Einsparziele der europäischen Richtlinie (9% Endenergieeinsparung bis 2017) erreicht werden sollen. Im Abstand von jeweils drei Jahren sollen zwei weitere Aktionspläne folgen.

Der aktuelle EEAP basiert auf Ergebnissen einer Studie zu den aktuellen wirtschaftlichen Energieeffizienzpotenzialen, die das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte. Das Ziel dabei war, etwaige Belastungen für die Bürger auf ein Minimum zu reduzieren. Bundeswirtschaftsminister Glos erklärte dazu: „Ich will Energiesparen und Klimaschutz mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit der Wirtschaft - nicht gegen sie. Deshalb begrüße ich, dass wir uns strikt an der Wirtschaftlichkeit orientieren.“

Im Aktionsplan werden insbesondere folgende Maßnahmen hervorgehoben:

  • Deutliche Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude
  • Ausbau bzw. Auflegen von Förderprogrammen, um in den Bereichen Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie im Verkehrssektor und in der Land- und Forstwirtschaft die kostengünstigsten Effizienzpotentiale zu mobilisieren
  • Verstetigung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms und Erweiterung der Fördertatbestände
  • Verstärkte Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude
  • Verstärkter Fokus auf die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen
  • Durch eine Liberalisierung des Strom-Messwesens soll die Voraussetzung für die zügige Verbreitung der zeitgenauen Verbrauchsmessung (Stichwort: „Smart Metering“) geschaffen werden
  • Anreize zum Austausch von Nachstromspeicherheizungen
  • Energieeinspar- Contracting im Bereich Wohngebäude
  • Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung von PKW
  • Forderung nach unverzüglicher Festlegung von Standards für Geräte und Produkte im Rahmen der Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie sowie die Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung.
  • Start eines Technologieprogramms „Klimaschutz und Energieeffizienz“
  • Ausbau der Energieforschung im Bereich der Energieeffizienzsteigerung u.a. im Gebäudebereich, in der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

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