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Dichtheitsprüfung bei Grundleitungen wird Pflicht

(27.11.2007) Bis zum 31.12.2015 müssen die Rohrleitungen der Grundstücksentwässerung dicht sein. Viele Kommunen werden ihre Bürger daher bereits in Kürze auffordern, die Dichtheit ihrer erdverlegten Grundleitung zur Grundstücksentwässerung nachzuweisen. Da Undichtigkeiten in Folge von Rohrleitungsbeschädigungen, Setzungen, Wurzeleinwuchs oder Ähnlichem nicht ungewöhnlich sind, werden viele Hausbesitzer dann nach Sanierungsmöglichkeiten und qualifizierten Ansprechpartnern suchen. Anhand eines neuen Bauherrenfolders können sich SHK-Handwerker als kompetente Abwasserprofis empfehlen und Hausbesitzer sich über dieses wichtige Thema informieren.


Schätzungen zufolge sind 90 Prozent aller Grundleitungen undicht. Häusliche und gewerbliche Abwässer gelangen so unbemerkt in den Boden und ins Grundwasser. Umgekehrt entstehen hohe Kosten durch Infiltration bzw. Fremdwasser, das in den Kläranlagen ankommt und die Abwassergebühren für alle Bürger ansteigen lässt. Mit der Forderung nach Dichtheit von Rohrleitungen, die Bestandteil diverser Normvorschriften und Gesetzen - wie z.B. dem Wasserhaushaltsgesetz - ist, will der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschieben.

Das Wichtigste auf einen Blick

Eigentümer und Bauherren für das Thema zu sensibilisieren und auf den Wert einer fachmännischen Beratung hinzuweisen, sind die Ziele des neuen Bauherrenfolders, den Abwasserspezialist Jung Pumpen interessierten Handwerksbetrieben ab sofort kostenlos zur Verfügung stellt. Nach einer kurzen Definition des Begriffes Grundleitung und der Bedeutung ihrer Dichtheit, werden in diesem informativen Folder Vorteile einer Stilllegung defekter Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und die Entsorgung des häuslichen Abwassers über eine Hebeanlage mit abgehängter Sammelleitung erläutert. Durch diese vorsorgliche Informationspolitik kann das Installationshandwerk sicherstellen, dass es einen großen Anteil an dem hohen Sanierungspotenzial erhält, welches hier sprichwörtlich "in der Erde vergraben" liegt.

SHK-Fachhandwerker können den Folder im persönlichen Gespräch übergeben oder als Postwurfsendung zur gezielten Ansprache ihres betroffenen Kundenkreises nutzen. Wer den vorgeschriebenen Sachkundenachweis erwerben und danach selbst Grundleitungen auf Dichtheit prüfen möchte, kann sich zu einem der von Jung Pumpen zum Thema angebotenen Seminare anmelden.

Der Bauherrenfolder "Dichtheitsprüfung - was nun?" kann per E-Mail an info@jung-pumpen.de angefordert werden.

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