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Kachelofen darf nicht ohne weiteres ausgetauscht werden

(30.12.2007) Es gab Zeiten, da betrachtete man ältere Einbauten in Wohnungen als lästig. Lieber wollte man alles auf modernstem Niveau haben. Das hat sich mittlerweile gründlich geändert, wenn nicht sogar ins Gegenteil verkehrt. Deswegen wehrte sich eine Mieterin heftig dagegen, als der Kachelofen in ihrer Wohnung durch ein modernes Gerät ausgetauscht werden sollte. (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Aktenzeichen 10 C 283/05)

Der Fall: Ein Brief des Eigentümers, der zur Mitte des Jahres bei ihr eintraf, freute die Mieterin gar nicht. Darin wurde ihr nämlich angekündigt, dass der Kachelofen demnächst abgerissen werden solle. Statt dessen erhalte sie einen anderen, zeitgemäßen Ofen. Die Betroffene blieb jedoch hart und verweigerte den Handwerkern den Zutritt. Deswegen blieb dem Eigentümer gar nichts anderes übrig, als mit seinem Begehren vor den Kadi zu ziehen. Das war seine einzige Chance, die Renovierung auch gegen den Willen der Mieterin durchzusetzen.

Das Urteil: Es sei zwar durchaus vorstellbar, dass der Mieter bei solchen Arbeiten eine Duldungspflicht habe, merkte das zuständige Amtsgericht an. Doch hier könne man das nicht nachvollziehen. Außer mit dem etwas vagen Argument künftiger Reparaturkosten habe der Eigentümer nicht begründet, warum der Ofen unbedingt weichen müsse. Erst recht habe er nicht belegt, dass der Kachelofen eventuell gar nicht mehr funktionstüchtig sei. Deswegen könne die Mieterin darauf bestehen, ihre Wohnung im ursprünglichen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Zustand zu behalten.

Querverweis: Dieser Fall könnte vor dem Hintergrund der geplanten Rußfilterpflicht für Kamin- und Kachelöfen heute möglicherweise anders entschieden werden!

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