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VdW Bayern: "Staatliche Regulierung belastet Wohnungsneubau"

(10.2.2008) Angesichts rückläufiger Baugenehmigungen in Bayern und fehlendem Wohnraum in Ballungszentren warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) vor übermäßiger staatlicher Regulierung. "Bereits durchgeführte und gegenwärtig geplante Änderungen der Bayerischen Bauordnung sorgen für Zurückhaltung beim Wohnungsneubau", mahnt Verbandsdirektor Xaver Kroner.

Jede dritte neue Geschosswohnung rollstuhlgerecht

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren gab Anfang Februar bekannt, dass die Zahl der Baugenehmigungen im Freistaat Bayern in 2007 gegenüber dem Vorjahr um 31 Prozent auf 36.900 gesunken ist. Als eine der Ursachen für den starken Rückgang wird der Wegfall der Eigenheimzulage seit 1. Januar 2007 angeführt. "Doch hemmend wirken sich auch erhöhte staatliche Baustandards aus", so Kroner. Deshalb sind für ihn geplante Verschärfungen der gesetzlichen Vorschriften, wie die Verpflichtung, dass bei neuen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein Drittel der Wohnungen behindertengerecht nutzbar sein muss, kontraproduktiv. Dies sieht die im Rahmen der Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) zum 1.8.2008 geplante Änderung der Bayerischen Bauordnung vor. "Wir beschäftigen uns seit langem mit dem demografischen Wandel und dem Bedarf an altengerechten Wohnungen. Aber das Notwendige und das Machbare dürfen nicht aus dem Gleichgewicht gebracht werden", fordert Kroner. Die Anforderung, dass jede dritte neue Geschosswohnung rollstuhlgerecht nutzbar sein muss, stehe in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf, der geringer ausfalle. Die Folge seien umfangreiche Grundrissänderungen bei Neubauten mit z.B. größeren Schlafzimmern, Küchen und Bädern. "Gerade jüngeren Käufern und Mietern wird schwer vermittelbar sein, dass dadurch entweder der Wohnbereich kleiner ist oder Kaufpreise und Mieten steigen, weil die Wohnung altengerecht ist", sagt Kroner. Von der Regelung erwartet er sich noch stärkere Zurückhaltung beim Geschosswohnungsneubau.

Bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbau notwendig

Bereits zum 1.1.2008 ist die Bayerische Bauordnung verschärft worden. Alle Neubauten mit mehr als 13 Metern Höhe müssen seitdem einen für den Transport von Krankenbetten geeigneten Aufzug besitzen. Dadurch würden sich die Baukosten - und damit Miet- und Kaufpreise - erhöhen. "Auf angespannten und hochpreisigen Wohnungsmärkten wie in München eine enorme Belastung für Wohnungssuchende", meint Kroner.

Mit höheren Standards für Neubauten hätten auch die sozial orientierten Wohnungsunternehmen beim geförderten Wohnungsbau zu kämpfen. Alle neuen Wohnungen müssen seit 1.1.2008 laut den bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen barrierefrei errichtet werden.

Klimaschutz

Hinzu kämen die durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung verschärften Anforderungen im energetischen Bereich (siehe auch Beitrag "EEWärmeG: Neues Wärmegesetz schafft Richtlinien für Häuslebauer" vom 16.12.2007). "Bestandsbewirtschaftende Wohnungsunternehmen müssen momentan zweimal überlegen, ob sie überhaupt neue Wohnungen bauen, oder die ohnehin knappen Mittel besser in die Modernisierung der Bestände investieren", gibt der Verbandsdirektor zu bedenken. Schließlich könne das vorhandene Kapital nur einmal eingesetzt werden. Mehr Wohnungsneubau werde es so nicht geben.

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