Rechtlich auf der sicheren Seite mit der elektronischen Signatur
- Die elektronische Signatur wird für Unternehmen immer wichtiger, um gesetzliche Auflagen zu erfüllen, Dienstleistungen zu nutzen und Prozesse zu optimieren
(24.2.2008) Das Internet ist aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. E-Mail-Korrespondenz, Informationssuche und Bestellmöglichkeiten per Mausklick sorgen für Komfort und Effizienz. Immer mehr Unternehmen planen daher, ihre Geschäftsprozesse möglichst umfassend auf digitaler Basis abzuwickeln.
Mithilfe der elektronischen Signatur können Unternehmen viele
Prozesse nicht nur optimieren und dabei Zeit, Wege und Kosten sparen, sie können
die digitale Kommunikation auch sicher gestalten: ob bei der
Unterzeichnung und beim Versand wichtiger
Signatur ist nicht gleich Signatur: Die Rechtswirksamkeit ist entscheidend
Nicht mit jeder Signatur-Lösung können Unternehmen diese Vorteile nutzen. Denn das deutsche Signaturgesetz unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Signaturarten:
- Eine einfache elektronische Signatur bietet keine Rechtsverbindlichkeit.
- Die fortgeschrittene Signatur ermöglicht zwar die genaue Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers, ist aber ebenfalls nicht beweiskräftig vor Gericht.
- Nur die qualifizierte elektronische Signatur bietet die vollständige Rechtsgültigkeit nach den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes. Überall da, wo bisher eine handschriftliche Unterschrift erforderlich war, ist die qualifizierte elektronische Signatur dieser gleichgestellt und kann im elektronischen Geschäftsverkehr genutzt werden.
Die qualifizierte elektronische Signatur kann nur von speziellen Trustcentern wie beispielsweise S-TRUST, dem Trustcenter des Deutschen Sparkassenverlags (DSV), ausgegeben werden und ist online oder bei vielen teilnehmenden Sparkassen erhältlich. Die Signatur lässt sich ganz bequem auf der eigenen SparkassenCard speichern oder auf einer Chipkarte, die nicht an ein Konto gebunden ist. Somit können die Sparkassen und der DSV auch Kunden anderer Finanzinstitute mit der qualifizierten elektronischen Signatur ausstatten. Mit einem Kartenleser und der entsprechenden, kostengünstigen Software steht der rechtssicheren digitalen Abwicklung zahlreicher Prozesse dann nichts mehr im Wege.
siehe auch für weitere Informationen:
- 13. eGovernment Benchmark Report der EU-Kommission (10.10.2016)
- Qualifizierte elektronische Signatur oft unentbehrlich (26.8.2012)
- Aufträge bis 100000 Euro in Österreich ausschreibungsfrei (3.5.2009)
- Baugewerbe dringt auf Transparenz bei erleichterter Vergabe (18.1.2009)
- BKI Handbuch Kostenplanung im Hochbau (21.12.2008)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Elektronische Ausschreibungen in der Wohnungswirtschaft mit OFFERTE-L, Govesta und ARRIBAplanen (AECWEB.de; 19.1.2008)
- Handwerker-Portal erneut in der Millionen-Pleite (AECWEB.de; 10.1.2008)
- Online-Bauanträge sind der Renner in Brandenburg (AECWEB.de; 17.4.2006)
- Von der elektronischen Bauakte zur elektronischen Gutschrift (16.6.2005)
- Berlin setzt bei der Online-Bauausschreibung auf die "qualifizierte elektronische Signatur (15.1.2004)
- eGoverment-Projekt MEDIA@Komm soll nun in die Fläche gebracht werden (15.8.2003)
- Gegendarstellung: "Digitale Zaubertinte - KEINE Probleme mit der elektronischen Signatur"! (3.7.2003)
- Leitfaden zur elektronischen Vergabe von Aufträgen (17.5.2003)
siehe zudem:
- öffentliche Hand, Ausschreibungs-Anzeiger, IBPM-Plattformen und Software für Architekten und Planer auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Signatur und E-Government bei Amazon.de
- digitale Signatur bei GLOSSAR.de