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Update: Wohn-Riester

(2.3.2008; upgedatet am 22.6.2008) Die Klausurtagung der Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD in der letzten Februarwoche hat endlich die Einigung der Regierungsparteien zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge gebracht. Erfreulich ist, dass hinsichtlich der nachgelagerten Besteuerung eine Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger und mehrjähriger Begleichung der Steuerschuld vorgesehen wird. In ersten Fall wird möglicherweise ein Abschlag von 30 Prozent gewährt. Alternativ kann der Betrag über einen Zeitraum von 17 bis 23 Jahren versteuert werden. So kann der Betroffene entsprechend seiner finanziellen Situation bei Renteneintritt den für ihn günstigeren Weg wählen. Weiterhin positiv ist, dass geplant ist, nunmehr die angesparte Summe komplett für Immobilien nutzen zu können und nicht nur - wie ursprünglich geplant - drei Viertel davon.

Mit Wohn-Riester soll auch die Wohnungsbauprämie neu geregelt werden. Auf die Zulage von bis zu 45 Euro hat Anspruch, wer mindestens 50 Euro im Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt. Die Förderung kostet den Staat jährlich eine halbe Milliarde Euro. Die SPD wollte ursprünglich die Abschaffung der Wohnungsbauprämie, stieß aber nach Protest der Bausparkassen auf Widerstand der Union. Der Kompromiss sieht vor, dass die Mittel aus geförderten Verträgen nur noch für Immobilienzwecke eingesetzt werden dürfen. Das würde aber auch den Kauf einer neuen Einbauküche einbeziehen.

Ersetzt Wohn-Riester die Eigenheimzulage?

Laut Prof. Dr. Karl Robl, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, kann Wohn-Riester die Eigenheimzulage nicht ersetzen, denn "die nun hoffentlich bald erfolgende gesetzliche Regelung wird erst mittel- oder langfristig neue Impulse für den Wohnungsbau setzen. Dazu laufen die Riester-Verträge bisher zu kurz, als dass insbesondere die mittleren Einkommensgruppen Kapital in nennenswertem Umfang hätten ansparen können. Gerade diese Haushalte sind aber von der Streichung der Eigenheimzulage besonders betroffen”, erklärt Robl.

Update vom 22.6.2008: Der Bundestag hat am 20.6. das Eigenheimrentengesetz verabschiedete, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden soll - siehe auch Beitrag vom 22.6.2008.

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