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"Wohn-Riester" im Bundestag

(27.4.2008; upgedatet am 22.6.2008) Wer keine Miete mehr zahlen muss, braucht im Alter weniger Geld: Künftig soll deshalb für den Kauf und Bau von Wohneigentum auch die staatliche Riester-Förderung genutzt werden. Über das Eigenheimrentengesetz beriet der Bundestag am Freitag, dem 25. April 2008.

Immer mehr Riester-Verträge

Mehr als zehn Millionen Menschen haben bereits einen Riestervertrag, mit dem sie sich ein zweites Standbein für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit aufbauen. Zu den eigenen Einzahlungen in die private Rentenversicherung oder einem Fondssparplan steuert der Staat Geld bei.

Wer einen Riestervertrag anspart, soll dieses Geld künftig auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des Eigenheims nutzen können. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzentwurf zur Eigenheimrente verständigt. Zuschüsse soll es auch bei der Abzahlung einer Wohnung oder eines Hauses geben sowie beim Erwerb von Anteilen an einer Wohngenossenschaft. Auf diese Weise würde auch der Darlehensvertrag zum begünstigten Anlageprodukt. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

"Wohn-Riester" rückwirkend zum Januar 2008

Das Eigenheimrentengesetz wurde als eines der großen Projekte der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Wenn der Bundestag es verabschiedet, tritt es rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft. Nach der Ersten Lesung am Donnerstag wird der Entwurf zunächst an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung überwiesen.

Die neue Förderung verspricht Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Wer in eine Riester-Rente zahlt und sich eine Immobilie anschafft, kann sein bis dahin angespartes Kapital komplett für den Kauf verwenden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Das so genannte "Wohn-Riester" kann auch in Anspruch genommen werden, um damit eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Das allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.

Besteuerung der Riester-Rente

Die Beiträge sind wie bei allen Riester-Produkten in der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert. Außerdem wird das steuerlich geförderte Kapital in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst.

Wohnungsbauprämie

Das Eigenheimrentengesetz soll auch die Wohnungsbauprämie der Riester-Rente neu regeln. In Zukunft soll ein Sparer nur noch dann Anspruch auf diese Prämie haben, wenn das Kapital auch tatsächlich in Wohneigentum investiert wird. Bisher ist es möglich, das Kapital nach Ablauf von sieben Jahren auch für andere Zwecke zu verwenden.

Mieterbund lehnt Eigenheimrentengesetz ab

"Wir lehnen den Koalitionsentwurf zum Eigenheimrentengesetz ab. So lange die vermietete Immobilie nicht in die Förderung mit einbezogen wird, ist 'Wohn-Riester' für uns unakzeptabel", erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), bereits am Vortag der Gesetzesberatungen im Bundestag. Rips warnte gleichzeitig vor möglichen Risiken bei Immobilieninvestitionen und beschrieb das Gesetz als "wahres Bürokratiemonster".

Unverständlich, so Rips, sei, dass es bei der Einbeziehung der Immobilien in die Altersvorsorge nur um die selbst genutzten Immobilien gehe. "Die vermietete Wohnung liefert tatsächlich laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Deshalb müssen selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum bei der Förderung nach Wohn-Riester gleichgestellt werden. So lange der Bundestag hier keine Korrekturen vornimmt, ist der Gesetzesentwurf unakzeptabel."

Grundsätzlich könnten Immobilien auch nach Ansicht des Mieterbundes für die Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. "Investitionen im Immobilienbereich bergen aber auch Gefahren. So sind Wertsteigerungen nicht programmiert, je nach Standort und Lage drohten sogar Risiken oder Wertverluste," so Rips Der Mieterbund-Präsident verwies auf den am 23. April 2008 veröffentlichten DIW-Wochenbericht (17/2008), der zum Ergebnis kommt, "dass die Investition in eine Immobilie, etwa zur Alterssicherung, aus reinen Renditeüberlegungen nicht immer die erste Wahl ist".

"Ich bezweifle, dass das Eigenheimrentengesetz auf Akzeptanz stoßen wird. Die Regelungen sind unverständlich, kompliziert und nicht nachvollziehbar", sagte Rips. Um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrecht zu erhalten, sollen fiktive Wohnförderkonten gebildet werden. Im Alter können dann die Geförderten entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen. Die Geförderten müssen als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben. "Dieses Gesetz ist ein Bürokratiemonster. Hier muss dringend nachgebessert werden."

BSI vermisst ebenfalls Förderung vermieteten Wohneigentums

"Die Eigenheimrente ist auch für Familien und Bezieher niedrigerer Einkommen ein attraktives Instrument für die private Altersvorsorge", so Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Die BSI begrüßte anlässlich der Beratung des Gesetzes im Bundestag ausdrücklich, dass Riester-Verträge künftig vollständig zum Erwerb einer Wohnimmobilie oder von Genossenschaftsanteilen genutzt werden können.

"Leider ist aber das vermietete Wohneigentum bisher noch von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Dies schränkt die Freiheit des Bürgers bei der Auswahl seiner zusätzlichen Altersvorsorge ein", bemängelte der BSI-Vorsitzende. Es sei allerdings ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dass Immobilien bei einem Ortswechsel aufgrund beruflicher Veränderung ohne negative Auswirkungen auf die Förderung zeitlich befristet vermietet werden könnten.

Positiv bewertet die BSI die Möglichkeit einer Einmalzahlung mit Steuerrabatt zur Abgeltung der Einkommensteuer bei Renteneintritt. Allerdings sei der Rabatt bisher deutlich zu niedrig angesetzt. Zudem sollte die vorgesehene "Strafsteuer" bei Veräußerung der mit Riester-Mitteln angeschafften Immobilie herabgesetzt werden.

"Die Eigenheimrente ist ein wichtiger Beitrag zur diskriminierungsfreien Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge", erklärte Freitag. Die Politik ist nun aufgefordert, die noch offenen  Detailfragen sachgerecht zu regeln und die Eigenheimrente im parlamentarischen Prozess zügig umzusetzen.

Update vom 22.6.2008: Der Bundestag hat am 20.6. das Eigenheimrentengesetz verabschiedete, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden soll - siehe auch Beitrag vom 22.6.2008.

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