Passivhaus Zertifikat für Zehnder Raumlüftung
- Comfoair 350 erfüllt alle Voraussetzungen für den Einsatz im Passivhaus
(27.5.2008) Das
neue Lüftungsgerät Comfoair 350 von Zehnder Comfosystems - Nachfolger der
Zehnder-Klassiker G 90 und G 91 - wurde durch das Passivhaus Institut Dr. Feist
in Darmstadt mit dem Zertifikat "Passivhaus geeignete Komponente -
Wärmerückgewinnungsgerät" ausgezeichnet. Das Lüftungsgerät absolvierte dazu das
festgelegte Prüfverfahren des Instituts, wozu das Gerät auf Behaglichkeit,
Effizienz (Wärme), Strom-Effizienz, Abgleich und Regelbarkeit, Schallschutz,
Raumlufthygiene und Frostschutz getestet wurde.
Beim Zehnder Comfoair 350 handelt es sich um ein Lüftungsgerät zur komfortablen Raumlüftung, das nach den Prüfkriterien des Passivhausinstitutes über einen effektiven Wärmebereitstellungsgrad von 84% verfügt. Als Teil des Komplettsystems Zehnder Comfosystems gewährleistet der CA 350 in Wohn- und Gewerbebauten einen kontinuierlichen, gleichmäßigen Frischluft-Austausch.
Durch seinen breiten Verstellbereich eignet sich der Comfoair 350 zur Installation unter den verschiedensten Einsatzprofilen wie Wohnungen, Einfamilienhäusern, Sitzungs- und Schulzimmern sowie gewerblich genutzten Anwesen. Diese Vielfältigkeit ergibt sich, weil das Gerät in der Lage ist, bei einem externen Druck von 100 Pa bis zu 350 m³/h Luft zu fördern, wobei die minimale einstellbare Luftmenge 50 m³/h beträgt.
Der CA 350 verfügt über einen integrierten Kreuzgegenstrom-Wärmetauscher und einen integrierten 100-prozentigen Sommer-Bypass, der vom Benutzer individuell an dessen Bedürfnisse angepasst werden kann. Die Lüfter werden von stufenlos einstellbaren Gleichstrom-Motoren angetrieben, die im Vergleich zu Wechselstrom-Motoren eine Energieeinsparung um fünfzig Prozent ermöglichen. Weil außerdem ein spezielles Augenmerk in der Entwicklung auf das Ventilatorgeräusch gelegt wurde, ist das Gerät im Betrieb überdies auch leiser als seine Vorgänger G 90 und G 91.
Die Erteilung des Passivhaus Zertifikats wird durch einen anspruchsvollen Prüfungskatalog geregelt. Das Lüftungsgerät muss dafür ohne zusätzliche Einrichtungen auch noch bei einer Außenlufttemperatur von -10°C eine minimale Zulufttemperatur von 16,5°C erreichen. Diese Anforderung wird gestellt, weil für Passivhäuser keine zusätzlichen Heizflächen an Außenbauteilen erforderlich sind. Also muss die Untergrenze der Zulufttemperatur begrenzt werden, möchte man unbehaglichem Kaltlufteinfall entgegenwirken. Des weiteren darf etwa die gesamte spezifische elektrische Leistungsaufnahme des Lüftungsgeräts in den für Passivhäuser vorgesehenen Betriebszuständen 0,45 Watt pro m³/h nicht überschreiten. Mit einem spezifischen Wert von 0,29 Wh/m³ liegt der CA 350 deutlich unter dieser Vorgabe.
Im Rahmen einer lufttechnischen und thermodynamischen Prüfung wird auch die Gerätedichtigkeit im Unterdruck- und Überdruckverfahren ermittelt, und sie muss unter 3% Leckage liegen - mit einem Ergebnis von 1,9% extern und 1,5% intern rangiert der CA 350 weit unter diesen Anforderungen.
Abgesehen von den technischen Testverfahren wird auch die Bedienungs- und
Wartungsfreundlichkeit des Lüftungsgeräts bewertet: Inspektion und Reinigung des
Zentralgeräts inklusive Wärmeübertrager müssen einfach durchzuführen sein. Das
heißt, der Benutzer kann den Filterwechsel selbst ohne Fachpersonal
vornehmen.
Durch die Passivhaus-Zertifizierung für Wohnraumlüftung muss schließlich dem hohen Stellenwert der Wärmerückgewinnung konsequent Rechnung getragen werden. Weil auf ein separates Heizsystem verzichtet werden kann, stellen Passivhäuser hier hohe Anforderungen an die Qualität der verwendeten Bauteile. Dabei ist ein hocheffizientes Wärmerückgewinnungsgerät notwendiger Bestandteil für die besonderen klimatechnischen Anforderungen eines Passivhauses.
siehe auch für weitere Informationen:
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siehe zudem:
- Lüftungsgerät und Raumlufttechnik bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher zu den Themen Klimatechnik und Haustechnik bei Baubuch / Amazon.de
