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Bundestag verabschiedet Wohn-Riester und Neuregelung der Wohnungsbauprämie

(22.6.2008) Der Bundestag hat am 20.6. das Eigenheimrentengesetz verabschiedet, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden soll. Damit werden neben Lebensversicherungen (Stichwort: Riester-Rente) auch der Erwerb, der Bau oder die Entschuldung einer Immobilie sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Haus oder die Wohnung selbst genutzt wird.

Wie bei Riester-Lebensversicherungen sind die Beiträge in der Sparphase steuerfrei und werden erst in der Auszahlungsphase des Vertrages nachgelagert belastet. Wer diese Schulden dann auf einen Schlag begleicht, erhält einen Abschlag von 30 Prozent.

Mieterbund kritisiert Wohn-Riester

"Es gibt für uns überhaupt keinen Grund, in den allgemeinen Jubelchor mit einzustimmen. Das heute vom Bundestag verabschiedete Eigenheimrentengesetz enthält eine Reihe von schweren Geburtsfehlern und ist ein wahres Bürokratiemonster", kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips.

Mit dem Eigenheimrentengesetz wird die selbst genutzte Immobilie in die Altersvorsorge mit einbezogen (Wohn-Riester). Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert, die vermietete Immobilie ist aber ausgeschlossen.

"Ich halte es für einen schweren Geburtsfehler des Gesetzes, dass sich die Förderung nicht auch auf vermietete Immobilien erstreckt. Gerade die vermietete Wohnung liefert laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Aus meiner Sicht müssen selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum gleichgestellt werden", erklärte Rips. "Ein weiterer Fehler des Gesetzes ist auch, dass der barrierefreie Umbau nicht in die Wohn-Riester-Förderung mit einbezogen wird."

Der Präsident des Mieterbundes bezweifelt übrigens, dass das Eigenheimrentengesetz auf große Akzeptanz stoßen wird. Die Regelungen seien unverständlich, kompliziert und nicht nachvollziehbar: Um beispielsweise das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrechtzuerhalten, werden fiktive Wohnförderkonten gebildet. Im Alter müssen die Geförderten dann entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen.

Rips: "Das nenne ich ein Bürokratiemonster. Die Geförderten müssen als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben."

Wohnungsbauprämie neu geregelt

Außerdem wird die Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro im Jahr zu Bausparverträgen neu geregelt. Sie darf künftig nur noch für Immobilienzwecke verwendet werden - dazu zählt aber zum Beispiel auch der Kauf einer neuen Küche. Eine Ausnahme sind junge Leute, die bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt waren: Sie dürfen das Geld weiterhin nach sieben Jahren frei verwenden.

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