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Brandschutz im Kabelkanal nach I- und E-Klassifizierung

(18.10.2008; Hinweis: Rehau hat seinen Geschäftsbereich „Cable Management“ 2019 an OBO Bettermann verkauft!) Bei der Planung, Errichtung und Sanierung von Gebäuden spielen Brandschutzmaßnahmen eine wichtige Rolle für die Sicherheit. Denn oft werden unsachgemäße Elektroinstallationen zur Brandursache. Andererseits kann die Ausbreitung eines Brandes über Kabeltrassen für einen erheblichen Anteil des Schadens verantwortlich sein. Eine Verrauchung des Gebäudes ist dann die Folge. Die Eindämmung dieser Gefahren wird für alle Beteiligten bei der Errichtung beziehungsweise Sanierung von Gebäuden zur wesentlichen Aufgabe.

Die Basis hierfür ist in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, auch Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) genannt, festgeschrieben. Sie befasst sich mit folgenden voneinander unabhängigen Schutzzielen:

  • Kein Feuer und/oder Rauch in Rettungswegen und
  • Funktionserhalt von lebensrettenden Anlagen.

Eine sichere und machbare Lösung für den Elektroinstallateur stellt der Einbau von Brandschutzkanälen aus nichtbrennbaren Baustoffen dar. Bedingt durch die Änderung der MLAR zur Brandlast gewinnen Brandschutzkanäle speziell bei Umbaumaßnahmen an Bedeutung. Vielfach müssen Kabelinstallationen in Flucht- und Rettungswegen nachträglich in solchen Kanälen verlegt werden. Diese müssen je nach Anwendung die Vorschriften der DIN 4102 Teil 11 oder 12 erfüllen.

Der Brandschutzkanal Rauthermo soll diese bauaufsichtlichen technischen Regeln in vollem Umfang erfüllen können. Je nach gewählter Verlegeart schützt er ...

  • entweder die Umgebung vor Feuer und Rauch aus dem Installationskanal (I-Klassifizierung)
  • oder die verlegten Leitungen im Kanal vor einem möglichen Feuerübergriff von außen (E-Klassifizierung).

Die Rauthermo-Kanäle und -Formteile sind einbaufertige Bausteine. Weitere wertvolle Montageerleichterungen stellen das geringe Gewicht und die 5 Zentimeter Feder-Nut-Verbindung dar.


Der sendzimirverzinkte Stahlblechmantel nach EN 10142 schützt bei Transport, Verarbeitung und Einbau vor Beschädigungen. Die innere einfache oder doppelte Auskleidung aus nichtbrennbaren Brandschutzplatten aus Kalziumsilikat der Baustoffklasse A1 ist frei von Asbest und sonstigen Schadstoffen. In diesen Platten ist Feuchtigkeit gebunden, die bei hohen Temperaturen verdunstet und so die innen liegenden Leitungen abkühlt.

Für unterschiedliche Fälle unterschiedliche Lösungen

Je nach geforderter Widerstandsdauer kommen bei der I-Klassifizierung einfach oder doppelt ausgekleidete Rauthermo Kanäle und Formteile zum Einsatz, die verhindern, dass sich Feuer und Rauch aus dem Kanalinneren nach außen hin ausbreiten können

Ein I-klassifiziertes Brandschutzkanalsystem kommt überall dort zum Einsatz, wo die Übertragung von Feuer und Rauch aus dem Kanal auf den Außenraum unterbunden werden soll. Ziel ist hierbei, die Auswirkung eines Leitungsbrandes auf bauliche Bereiche so weit wie möglich einzuschränken. Dies ist nach der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei) insbesondere für Leitungsanlagen in Rettungswegen gefordert. Mit seiner intumeszierenden Verschlussdichtung, die bei Hitzeeinwirkung aufquillt und versiegelt, erfüllt der Brandschutzkanal Rauthermo die Anforderungen der DIN 4102 Teil 11. Er verhindert in einfacher Auskleidung (I 90) mindestens 90 Minuten und in doppelter Auskleidung (I 120) mindestens 120 Minuten die Übertragung von Feuer und Rauch aus dem Kanalinneren nach außen.

Bei der E-Klassifizierung werden je nach geforderter Zeitdauer einfach oder doppelt ausgekleidete Rauthermo Kanäle und Formteile so eingesetzt, dass bei einer Außenbeflammung der Betrieb elektrischer Anlagen gewährleistet bleibt. Ziel ist hier, kein Feuer in den Kanal eindringen zu lassen.

Rauthermo gewährleistet im Brandfall bei äußerer Brandeinwirkung den Funktionserhalt und die Betriebssicherheit wichtiger elektrischer Leitungen zur Versorgung notwendiger Sicherheitseinrichtungen in einfacher Auskleidung (E 30) mindestens 30 Minuten und in doppelter Auskleidung (E 90) mindestens 90 Minuten beziehungsweise (E 60) mindestens 60 Minuten bei abgehängter Montage. Der Brandschutzkanal erfüllt darüber hinaus in den Klassifizierungen Funktionserhalt E 30 und E 90 die bautechnischen Anforderungen der DIN 4102 Teil 12.

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