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Wärmepumpenverband widerspricht der Initiative Pro Schornstein

(31.10.2008) "Die Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) verbreitet wissentlich falsche Formulare und Informationen zur Wärmepumpe. Die Behauptungen der IPS entbehren jeglicher Grundlage und dienen lediglich zur Verunsicherung von Fachbetrieben und Endkunden", so der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. und bezieht sich dabei auch auf die Web-Site waermepumpe-strom.de. U.a. stellt der BWP fest, dass Fachbetriebe, die eine Wärmepumpe installieren, die Jahresarbeitszahl rechnerisch nach der VDI-Norm 4650 nachweisen müssen. Aus diesem Nachweis ergebe sich der Förderanspruch. Falsch sei dagegen die von der IPS verbreitete Behauptung, dass die später im Betrieb gemessene Jahresarbeitszahl für den Fördermittelanspruch eine Rolle spielen würde.

Als "verleumderische Irreführung" bezeichnet der BWP die in einer von der IPS verbreiteten Garantieurkunde aufgestellte Aufforderung an die Fachbetriebe, eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder zu hinterlegen, um bei eventuellen Rückzahlungsforderungen durch die BAFA liquide zu sein. "Diese Forderung soll der Liquidität der Fachbetriebe schaden. So soll das Handwerk verunsichert und dazu gebracht werden, den Einbau von Wärmepumpen nicht mehr aktiv zu unterstützen" so der Geschäftsführer des BWP, Karl-Heinz Stawiarski.

Der BWP bewertet das Vorgehen der IPS als den Versuch, eine effiziente und von der Bundesregierung anerkannte Technologie zum Schaden von Umwelt, Handwerkern und Kunden vorsätzlich zu diskreditieren. "Die Behauptungen der IPS zeigen, dass die Initiative die gängigen Fördermittellrichtlinien schlicht nicht versteht. Richtig ist: wer sich von einem Handwerker kompetent beraten lässt, kann die vom BAFA geforderten Standards einhalten und sich der Fördermittel sicher sein und mit seiner effizienten Wärmepumpenheizung Heizkosten sparen" so Stawiarski weiter.

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