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Förderprogramm zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen

(2.11.2008) "Wir warten nicht, bis es gesetzlich Pflicht wird, diese Klimakiller aus dem Verkehr zu ziehen", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und meint mit Klimakillern Nachtstromspeicherheizungen. Das Bundesbauministerium fördert deshalb im Rahmen eines Modellvorhabens den freiwilligen Austausch dieser Heizungstypen durch energieeffiziente, klimafreundliche Alternativen, bevor der Austausch ab 2020 Pflicht wird.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme dieser als besonders ineffizient geltenden Heizungstypen beantragen. Voraussetzung ist, dass dies 2008 oder 2009 geschieht und Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Das Modellvorhaben richtet sich konkret an Eigentümer von Wohngebäuden mit etwa 50 Wohnungen - so ist auch die Förderung auf 50 Wohnungen pro Eigentümer begrenzt. Das Modellvorhaben soll die Grundlagen für eine künftige, breit angelegte Unterstützung des Austausches Nachtstromspeicherheizungen im Rahmen des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms liefern.

Die Außerbetriebnahme alter Nachtstromspeicherheizungen wird nach der neuen Energieeinsparverordnung ab 2020 Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten.

Anmeldungen können bis zum 30. November 2008 gerichtet werden an das

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung,
Ref. II2 Modellvorhaben Nachtstromspeicherheizungen
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn

Auskünfte erteilt das Bundesamt unter der Telefonnummer 0228/994011642.

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