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Verbraucherzentrale: Wohn-Riester in Baufinanzierungen berücksichtigen!

(20.4.2008) Die Immobilie soll als Altersvorsorge in die Riester Förderung integriert werden. Wer einen Darlehensvertrag für das Eigenheim abschließt, tut gut daran, schon jetzt zu vereinbaren, dass Sondertilgungen im Rahmen der Riester Förderung möglich sind. Bei bereits laufenden Darlehensverträgen lohnt es sich, die geplante Förderung zukünftig optimal zu nutzen.

Sollte die Koalition den Entwurf für das Eigenheimrentengesetz im Sommer verabschieden, werden Tilgungsleistungen für die selbst genutzte Immobilie förderfähig im Rahmen der Riester Rente. "Obwohl noch nicht alles in trockenen Tüchern ist, raten wir Verbrauchern schon jetzt, die Finanzierung anzupassen", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er empfiehlt, eine entsprechende Option in neue Verträge aufzunehmen. Auch bei bestehenden Finanzierungen ist es sinnvoll, mit der Bank über Sondertilgungsrechte durch Riester-Zulagen zu verhandeln. "Es kann allerdings sein, dass Kreditinstitute ausweichend reagieren und stattdessen die bestehenden Riester Sparprodukte oder einen neuen Bausparvertrag anbieten", befürchtet Nauhauser, denn höhere Tilgungsraten bedeuten weniger Zinseinnahmen für den Darlehensgeber. Rentenversicherungen und Fondssparpläne hingegen locken mit lukrativen Provisionen.

Die geplante Förderung von Bausparverträgen lehnt die Verbraucherzentrale ab: "Baufinanzierungen mit Bausparverträgen sind immer wieder Problemfälle in unserer Beratung", meint Nauhauser. Er hält es grundsätzlich für wirtschaftlicher, die Schulden durch höhere Tilgungszahlungen zu verringern, statt parallel einen Bausparvertrag zu bedienen, mit dem zum Ende der Zinsbindung des Darlehens eine größere Summe abgelöst werden soll. Falls die Finanzierung - wie es leider immer wieder vorkommt - in den ersten Jahren scheitert, ist die Restschuld höher, je niedriger die Tilgungsraten waren.

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