Baulinks -> Redaktion  || < älter 2008/2084 jünger > >>|  

Neufassung des Vergaberechts: Was sagt die Bauwirtschaft?

(21.12.2008) Nach monatelanger Diskussion in der Koalition hat der Bundestag am 19.12. eine Neufassung des Vergaberechts verabschiedet. Dadurch soll es mittelständischen Unternehmen einfacher gemacht werden, sich an großen öffentlichen Bauaufträgen zu beteiligen. Das Gesetz sieht dazu vor, dass bei öffentlichen Aufträgen die einzelnen Leistungen in Lose aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebiet vergeben werden müssen. Die Gesamtvergabe eines Auftrags ist nur noch im Ausnahmefall möglich.

Wirtschafts-Staatssekretär Hartmut Schauerte (CDU) erklärt, das geltende Vergaberecht sei verschachtelt und bedürfe seit langem einer Modernisierung. Mit dem neuen Gesetz würden für alle Beteiligten klarere Regelungen und mehr Verständlichkeit geschaffen. Und Ex-Arbeitsminister Walter Riester (SPD) betonte, das Gesetz sorge für eine leichtere Auftragsvergabe und sei mittelstandsfreundlich. Dies sei angesichts eines Volumens von rund 260 Milliarden Euro an Vergabeleistungen ein wichtiger Erfolg.

ZDB begrüßt Entscheidung des Wirtschaftsausschusses für Vergaberecht

"Wir sind froh, dass das Vergaberecht die Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, überstanden hat. Damit steht der am Freitag geplanten zweiten und dritten Lesung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nichts mehr im Wege." Dieses erklärte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, bereits am 17.12. angesichts der Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses. Loewenstein weiter: "Mit der Novellierung des Vergaberechts wird ÖPP-Projekten in allen Größenordnungen zum Durchbruch verholfen. Denn durch die so genannte Mittelstandsklausel wird sichergestellt, dass auch bei Realisierung von Bauvorhaben im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften mittelständische Interessen ausreichend berücksichtigt werden. Die Regelung sieht vor, dass bei der Vergabe eines Auftrags an ein privates Unternehmen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft der Auftragnehmer, sofern er Unteraufträge vergibt, grundsätzlich verpflichtet wird, diese in Lose aufzuteilen. Diese Regelung stellt eine konsequente Anwendung der Mittelstandsklausel auf Öffentlich Private Partnerschaften dar. Dennoch ist es in nachgewiesenen Fällen, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, auch möglich, Lose zusammenzufassen. Angesichts der prognostizierten Wirtschaftskrise sind kommunale Infrastrukturinvestitionen von allergrößter Notwendigkeit. Die Kommunen werden mit dem neuen Vergaberecht ein Instrumentarium erhalten, das es ihnen erlaubt, diese Investitionen mittelstandsgerecht und damit Arbeitsplatz sichernd umzusetzen. Wir appellieren daher an den Deutschen Bundestag, das Gesetz am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung nun endlich zu verabschieden."

Bauindustrie ist unzufrieden

"Ein schwarzer Tag für öffentlich-private Partnerschaften in Deutschland." Mit diesen Worten kommentierte am 19.12. der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, nach dem ÖPP/PPP-Projektgesellschaften künftig einem Zwang zur Fach- und Teillosvergabe unterworfen werden sollen. Den ÖPP-Unternehmen werde damit die nötige Flexibilität genommen, ohne die die von den öffentlichen Auftraggebern erwarteten Effizienzgewinne nicht erwirtschaftet werden könnten. Knipper: "Jetzt kommt es auf die Bundesländer an, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen, um weiteres Unheil vom noch jungen deutschen ÖPP-Markt abzuwenden".

Den Abgeordneten der großen Koalition wirft Knipper vor, dem von ÖPP-Gegnern verbreiteten "Märchen von der Mittelstandsfeindlichkeit öffentlich-privater Partnerschaften" aufgesessen zu sein. Tatsächlich sei aber jedes zweite der mehr als 100 bislang vergebenen ÖPP-Projekte von einem mittelständischen Unternehmen gewonnen worden. Mehr noch: 70 bis 80% der Unteraufträge bei großen ÖPP-Projekten seien an den regionalen Mittelstand gegangen. Alle Untersuchungen zeigten, dass diese Quote bei ÖPP-Projekten sogar höher sei als bei konventioneller Ausschreibung. Knipper: "Hier wird neues Recht geschaffen, ohne die Realität des Marktes überhaupt zur Kenntnis zu nehmen."

Mit ihrem Beschluss setzten sich CDU/CSU und SPD in Widerspruch zu ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung, in der ausdrücklich die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften bzw. Public Private Partnerships (PPP) festgeschrieben worden sei, kritisierte Knipper. Es sei schon etwas befremdlich, wenn die Bundesregierung in ihrem Konjunkturprogramm die Beschleunigung von ÖPP-Verfahren anstrebe, während gleichzeitig die sie tragenden Koalitionsfraktionen die Spielräume von ÖPP-Projektgesellschaften beschnitten. Die ÖPP-Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) werde es schwer haben, den durch die Koalitionsfraktionen angerichteten Schaden auch nur zu begrenzen, wenn sie Anfang des nächsten Jahres an den Start gehe.

Seit 2002 sind in Deutschland 106 ÖPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro vergeben worden. Weitere 150 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 5 Mrd. Euro befinden sich derzeit in der Ausschreibung oder in der Vorbereitung. Die Frage, wie viele Projekte nach dem Beschluss des deutschen Bundestags eingestellt werden müssen, könne heute noch nicht beantwortet werden.

siehe auch für weitere Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH