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Übergangsfristen für bestehende Einzelraum-Feuerstätten

(24.2.2009; ISH-Vorbericht) Immer wieder berichten Medien über die geplante Neuregelung der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) für häusliche Feuerstätten - dazu zählen Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine sowie Pellet-Einzelöfen. Leider geschieht dies oft ungenau oder unvollständig. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.

Der Referentenentwurf der 1. BImSchV, der zurzeit zwischen den Fachressorts der Bundesregierung sowie mit Bundestag und Bundesrat endgültig abgestimmt wird, sieht klare Regelungen und lange Übergangsfristen für den Austausch alter und emissionsträchtiger Feuerstätten vor. Bestehende Einzelraum-Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen - nach derzeitigem Stand - weiter betrieben werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte für Staub von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ nachgewiesen werden kann. Der Nachweis soll durch Vorlage einer entsprechenden Herstellerbescheinigung, der sogenannten Typenprüfung, oder durch eine Messung des Bezirksschornsteinfegers erfolgen.

Nur wenn dieser Nachweis zum 31. Dezember 2012 nicht erbracht werden kann, so die aktuelle Planung, gibt es drei Möglichkeiten, die gleichberechtigt nebeneinander bestehen: Abhängig vom Zeitpunkt der Typenprüfung sind diese Altanlagen ab 2015 ...

  1. entweder außer Betrieb zu nehmen oder
  2. mit einer "bauartzugelassenen Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik", also mit einem Staubfilter, nachzurüsten oder aber
  3. durch eine neue emissionsarme Feuerstätte zu ersetzen.

Diese dritte Variante hat den zusätzlichen Vorteil, dass das neue Heizgerät wesentlich effizienter arbeitet und somit auch dauerhaft dazu beitragen kann, die Energiekosten zu senken.

Von diesen Maßnahmen sind ausschließlich ältere Geräte betroffen. Maßgeblich ist hierbei das Jahr der Typenprüfung. Für Öfen, die 1974 oder noch früher geprüft worden sind, gilt der 31.12.2014 als Stichtag. Diese Modelle sind dann mindestens 40 Jahre auf dem Markt. Es folgen in drei weiteren Schritten:

  • Bis zum Jahresende 2017 die Prüfreihen bis 1984,
  • zum Ende des Jahres 2020 die Reihen bis 1994 und
  • zu Ende 2024 alle Prüfungen ab 1995 bis zum Jahr des Inkrafttretens der Verordnung.

Wer über die Anschaffung einer modernen Feuerstätte nachdenkt, wird dagegen nach aktuellem Planungsstand von einschränkenden Maßnahmen nicht betroffen sein. Einige neu entwickelte Geräte, die jetzt schon angeboten werden, erfüllen bereits alle vorgesehenen Anforderungen. Wer sich genauer über ein bestimmtes Modell informieren möchte, kann dies auf der HKI-Online-Datenbank tun - siehe Beitrag "HKI-Datenbank informiert über emissionsarme Feuerstätten" vom 10.12.2008:

Unabhängig von der Gesetzeslage und vom Alter des Gerätes empfiehlt es sich - nicht nur im Sinne des Klimas und der Umwelt, sondern auch im Interesse der eigenen Gesundheit und zudem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit - auf eine ordnungsgemäße und vollständige Verbrennung zu achten. Wie viel Feinstaub ausgestoßen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Von entscheidender Bedeutung sind hier:

  • die Qualität der Feuerstätte,
  • der richtige Schornstein,
  • die Qualität des Brennstoffs und
  • der korrekte Betrieb der Feuerstätte.

Sichtbare Indizien für schlechte Verbrennung sind ein mit Ruß besetzter Feuerraum und ein verrußtes Sichtfenster.

Falsches Beheizen und gedankenlose Wahl des Brennmaterials erhöhen die Staubemissionen. Oft wird der Ofen mit Holzscheiten voll gepackt und zudem noch die Luftzufuhr gedrosselt, damit das Holz langsam abbrennt. Beides ist falsch. Und selbstverständlich ist ein privater Kaminofen keine Müllverbrennungsanlage für häusliche Abfälle. Dies schadet nicht zuletzt auch der Feuerstätte und dem Schornstein.

Richtig eingesetzt entlastet Holz das Klima und schont die Umwelt

Wer unbehandeltes, trockenes Holz, Holzbriketts oder Braunkohlenbriketts verwendet, macht es dagegen richtig. Holz muss mindestens zwei Jahre an einem gut belüfteten Ort im Freien gelagert werden, bis seine Restfeuchte bei unter 20 Prozent liegt. Dies lässt sich mit einem handelsüblichen Messgerät feststellen. Darüber hinaus ist fertiges Kaminholz überall im Handel erhältlich. Unter solchen Bedingungen kommt dann auch der größte Vorteil zum Tragen, den Brennholz zu bieten hat: Es verbrennt CO₂-neutral – und gibt kein zusätzliches Treibhausgas an die Umwelt ab.

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