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Novelle der Energieeinsparverordnung

(24.3.2009) Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen. Sie wird rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, um den Baubeteiligten eine angemessene Anpassungszeit zu ermöglichen. Die Bundesregierung will mit der Neuregelung den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich senken, dessen Anteil am Gesamtverbrauch derzeit noch bei mehr als 40 Prozent liegt.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen ...

  • die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent,
  • die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011,
  • die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes),
  • die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung,
  • Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.

Gleichzeitig steigen die Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien: Der aus erneuerbaren Energien gewonnene Strom kann vom rechnerischen Energiebedarf von Gebäuden abgezogen werden. Gleichzeitig werden Primärenergiefaktoren für flüssige und gasförmige Biomasse aufgenommen. Diese wirken sich, soweit die Biomasse in räumlicher Nähe zum Gebäude erzeugt wird, entsprechend günstig auf die energetischen Berechnungen für das jeweilige Gebäude aus.

Die Neuregelungen sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die Eckpunkte aus dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm in die Tat um.

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