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Förderung von KWK-Anlagen seit Januar 2009 neu geregelt

(24.3.2009) Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zu Jahresbeginn wurde die Förderung von KWK-Anlagen mit dem Ziel neu geregelt, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK bis zum Jahr 2020 auf etwa 25 Prozent zu steigern (§1 KWK-Gesetz). Die Förderung bestehender Anlagen läuft dabei wie vorgesehen bis 2010 aus, während neue Anlagen bis zu 10 Jahre bezuschusst werden sollen.

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Grafik aus dem Beitrag "Brennstoffzelle: Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung" vom 4.2.2007

Ähnlich wie bei Photovoltaik-Anlagen werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschläge für den eingespeisten KWK-Strom gezahlt, die sich z.B. nach Alter der Anlage und Betriebsdauer unterscheiden, teils degressiv oder nach Leistungsstufen gestaffelt und durch Obergrenzen gedeckelt sind. Zusammenfassend gilt:

  • Für neue Bestandsanlagen und modernisierte Bestandsanlagen werden in 2009 und 2010 zwischen 0,56 Cent und 1,59 Cent pro Kilowattstunde gezahlt.
  • Betreiber von hocheffizienten modernisierten KWK-Anlagen ab 50 Kilowatt elektrischer Leistung (KWel) mit Betriebsaufnahme zwischen 2009 und 2016 haben für 4 bis 6 Jahre einen gestaffelten Anspruch auf 1,5 bis 5,1 Cent pro Kilowattstunde.
  • Für neue Anlagen mit über 50 KWel und Inbetriebnahme zwischen 2002 und 2008 gibt es in 2008 und 2009 2,10 bzw. 1,94 Cent; bei Inbetriebnahme ab 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2016 gibt es für 4 bis 6 Jahre lang zwischen 2,1 und 5,11 Cent pro Kilowattstunde.
  • Der Zuschlag für neue Mini-KWK-Anlagen bis 50 KWel und für neue Brennstoffzellen-Anlagen, die bis 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen, beträgt 5,11 Cent für 10 Jahre.

Dabei gelten für die Förderung neuer Anlagen einige zusätzliche Bedingungen. Sie dürfen beispielsweise nicht in Gebieten liegen, in denen die Fernwärmeversorgung bereits überwiegend aus KWK-Anlagen erfolgt.

Zur Abfederung der Investitionskosten bietet die KfW günstige Kredite an. Außerdem können für wärmegeführte Mini-KWK-Anlagen bis 50 KWel über das BAFA auch Investitionskosten-Zuschüsse beantragt werden, wobei die Antragstellung vor der Neuinstallation erfolgen muss. Die Förderung setzt sich aus einem Faktor für Vollbenutzungsstunden (Vbh-Faktor) und einem Leistungs-Anteil zusammen. In letzterem ist immer die Basis-Förderung enthalten, die zwischen 50 und 1.550 Euro je installierter KWel liegt und für die vergleichsweise teureren kleinen Anlagen am höchsten sind. Zu dieser Basis-Förderung kann eine Bonus-Förderung in Höhe von 50 bis 100 Euro je KWel kommen, wenn die Schadstoffemissionen besonders niedrig sind (siehe auch Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen vom 5.Dezember 2008).

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