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HOAI 2009 - Honorarerhöhung in Verträgen jetzt schon berücksichtigen

(29.3.2009) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat seinen Entwurf für die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgelegt. Damit ist das Ministerium im Zeitplan, um das Ziel zu erreichen, die HOAI noch vor den Bundestagsneuwahlen im Herbst zu verabschieden. Das BMWi versteht den Entwurf als eine wesentlich überarbeitete Fassung, der der Diskussion zu dem im Februar 2008 vorgestellten ersten Entwurf des BMWi Rechnung trägt.

Der Entwurf sieht vor, die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abzukoppeln. Grundlage der Honorarfestsetzung sind nunmehr die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Mit Hilfe eines Bonus-Malus-Systems sollen neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen geschaffen werden. Die staatlichen Honorarvorgaben sind nur noch auf die Planung beschränkt. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben künftig frei vereinbart werden. Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau).

Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte werden durchgängig um 10 Prozent angehoben. Die jährlichen Mehrkosten für die öffentlichen Hand belaufen sich im Übrigen auf 290 Mio. Euro, davon ...

  • 80 Mio. beim Bund,
  • 35 Mio. bei den Ländern und
  • 175 Mio. bei den Kommunen.

Kostenloser Sonderdruck mit Mustervertragsklausel abrufen

Der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten rät allen Planern, jetzt den Grundstein zu legen, um bei Projekten, die in Kürze begonnen werden, aber weit in die Zeit nach Erlass der neuen HOAI hineinreichen, auch in den Genuss der dann gültigen höheren Honorare zu kommen. Dazu ist eine HOAI-Anpassungsregelung im Vertrag vonnöten.

Um sich auf die neue HOAI einstellen zu können, macht der Wirtschaftsdienst Architekten und Ingenieuren ein exklusives Angebot: Interessenten, die beim Verlag online bis zum 30. Mai ein kostenloses Probeexemplar des "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" anfordern, können zusätzlich online kostenlos eine PDF-Datei mit einem 22-seitigen Sonderdruck zum Thema "Auftrags- und Honorarsicherung in schwierigen Zeiten" downloaden, der unter anderem auch eine Musteranpassungsvertragsklausel an die neue HOAI enthält. Diese Möglichkeit gibt es unter: iww.de/info.cfm?wkz=586509.

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