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Epoxidharz-Fugenmörtel im Schwimmbad? - Nur mit gültiger KTW-/KSW-Zulassung

(6.4.2009) Der Aufwand an Material, Manpower und Fachwissen ist enorm, um in Schwimmbädern den gesetzlich geforderten hohen Qualitätsstandard beim Badewasser zu gewährleisten. Von Kunststoffen, die in diesen Bereichen verarbeitet werden, dürfen keinerlei gesundheitliche Gefahren durch chemische oder biologische Einflüsse auf die Wasserqualität ausgehen. Diese Anforderung gilt auch für Epoxidharzfugenmörtel.

Wird Epoxidharz-Fugenmörtel im Schwimmbecken verarbeitet, muss es die "Kunstoffe-Schwimmbadwasser-Empfehlungen", (KSW/KTW-Empfehlung) des Umweltbundesamtes (UBA) erfüllen. Geprüft wird u. a. die Abgabe von Schadstoffen an das Beckenwasser (KTW) und ob Bestandteile des Materials den mikrobiologischen Befall fördern (DVGW W 270), der zur Bildung von Mikroorganismen auf der Fugenoberfläche führt. Denn diese gesundheitsschädlichen Stoffe gelangen leicht über das Schlucken von Badewasser in den menschlichen Organismus und sind schädlich. Hier hat das Umweltbundesamt in den letzten Jahren die Anforderungen an die Werkstoffe verschärft, weil in Europa immer wieder verunreinigte Epoxidharze in Umlauf waren.

Daher wird Schwimmbadwasser wie Trinkwasser geprüft. Sowohl das ZDB mit dem Merkblatt "Schwimmbadbau", als auch die "Deutsche Gesellschaft für das Badewesen" haben sich in ihren Schriften dieser Forderung angeschlossen und die Verwendung KSW-geprüfter Materialien (Eignungsprüfung für Kunststoffmaterialien in Schwimm- und Badebecken) in ihre Richtlinien aufgenommen. Die KSW-Prüfung schließt im übrigen die Eignung für den Trinkwasserbereich (KTW) mit ein.

Die KSW/KTW-Empfehlung stellt somit nach dem Stand der Technik (2008) fest, ob ein verwendeter Kunststoff für den Menschen eine Gefahr darstellt. Aufgrund geltender Vorschriften ist der Hersteller, Planer und Verarbeiter dafür verantwortlich, keine gesundheitsgefährdenden Materialien in Umlauf zu bringen oder zu verarbeiten, dies war auch einer der Gründe zur Einführung von REACh. (REACh = steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um die EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist). Die KSW/KTW-Empfehlung gilt auch für den Einsatz von Expoxidharzfugenmörteln. Diese müssen eine gültige Prüfung vorweisen. Hieraus ergibt sich u.a. auch eine Hinweispflicht des Verarbeiters an den Planer.

Epoxidharzfugenmörtel haben sich als besonders widerstandsfähig gegen die in Schwimmbädern üblichen Reinigungsvorgänge und Desinfektionsmittel gezeigt. Jedoch genügen viele der heute am Markt erhältlichen Epoxidharzfugenmörtel nicht mehr den strengen Anforderungen der KSW/KTW-Empfehlung des Umweltbundesamtes. Das bedeutet, sie sollten nach den heutigen strengen Vorschriften (aus 2008) geprüft sein.

Konkret: Epoxidharzfugenmörtel der neuen Generation

<!---->Die Firma Botament hat mit dem Boton EF 500 einen Epoxidharzfugenmörtel der neuen Generation im Angebot. Durch die ausgesuchte Rohstoffbasis sollen nicht nur höchste mechanische Festigkeiten, sondern auch eine bemerkenswert hohe chemische Beständigkeit erreicht werden. Laut Hersteller ist der Botament EF 500 der einzige zur Zeit am Markt erhältliche Epoxidharz-Fugenmörtel (Stand März 2009), der eine gültige KSW/KTW-Prüfung nach neuesten Prüfkriterien besitzt. Diese beinhaltet auch die W 270-Prüfung und bringt damit den Nachweis, dass die Bildung von Mikroorganismen durch Boton EF 500 nicht gefördert wird.

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