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Mieter muss beim Fernwärmeanschluss mitspielen

<!---->(28.4.2009) Nicht jede Ankündigung einer Umbaumaßnahme durch den Eigentümer stößt bei Mietern auf Begeisterung. Mal ist es die Furcht vor wochenlangem Baulärm und mal die Sorge um eine Mieterhöhung, die zur Ablehnung führt. Doch manche Sanierungen müssen unausweichlich hingenommen werden. Das wurde höchstrichterlich entschieden - in diesem Fall ging es um einen Anschluss an ein Fernwärmenetz (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 275/07).

Der Fall: In einem Berliner Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1920 standen diverse Umbaumaßnahmen an. U.a. wollte sich der Eigentümer von den alten Gasetagenheizungen trennen. Er kündigte deshalb den Mietern mit dreimonatiger Vorlaufzeit den Anschluss der Wohnungen an das örtliche KWK-Fernwärmenetz an. Eine Mieterin war damit nicht einverstanden und erklärte sich nicht bereit, das Verlegen neuer Rohre und den Einbau eines Installationsschachts in ihrer Wohnung zu dulden. Dem Eigentümer blieb nichts anderes übrig - wollte er nicht komplett auf die Verwirklichung seiner Pläne verzichten -, als eine Duldung der Renovierung gerichtlich zu erzwingen.

Das Urteil: Nachdem der Fall bereits vor dem Amts- und dem Landgericht verhandelt worden war, sprach der Bundesgerichtshof das letzte Wort - und das hätte kaum deutlicher sein können: Im Urteilstext ist von „einer ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme zur Energieeinsparung“ die Rede. Unzumutbare Härten für die Mieterin könne man in diesem Zusammenhang nicht erkennen - zumal ihre finanziellen oder sonstigen Interessen durch den Umbau nicht in größerem Umfang berührt seien.

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