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Schutz und Instandsetzung von Betontragwerken nach DIN EN 1504 bzw. CE

(4.5.2009) Am 1. Januar 2009 ist die Normenreihe DIN EN 1504 "Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken" in Kraft getreten. Sie umfasst nahezu alle Bereiche des Betonschutzes sowie der Betoninstandsetzung und gilt in der gesamten Europäischen Union. Die DIN EN 1504 vereinheitlicht Begriffe und Prüfverfahren, baut technische Hemmnisse ab und soll den freien Warenverkehr auf europäischer Ebene vereinfachen. Alle unter die Norm fallenden Instandsetzungsprodukte müssen seit 1. Januar 2009 das CE-Kennzeichen tragen und das Konformitätsnachweisverfahren durchlaufen.

Beim Konformitätsnachweisverfahren gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Beim Konformitätsnachweisverfahren 4 erfolgt die Erstprüfung, Kennzeichnung und werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durch den Hersteller.
  • Beim Konformitätsnachweisverfahren 2+ wird die WPK zusätzlich durch eine notifizierte Stelle (notified body) überwacht. Kommt dieses Verfahren zum Einsatz, wird zusätzlich auch die Kenn-Nummer des notified bodies angegeben, so dass anhand der CE-Kennzeichnung zwischen den beiden Verfahren unterschieden werden kann.

Harmonisierte Produktnormen sorgen für Einheitlichkeit

Die DIN EN 1504 besteht insgesamt aus zehn Teilen: Definitionen, Oberflächenschutzsysteme für Beton, statisch und nicht statisch relevante Instandsetzung, Kleber für Bauzwecke, Injektion für Betonbauteile, Verankerung von Bewehrungsstäben, Korrosionsschutz der Bewehrung, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität, Allgemeine Prinzipien für die Anwendung von Produkten und Systemen sowie Anwendung von Produkten und Systemen auf der Baustelle und Qualitätsüberwachung der Ausführung. Die Produktnormen 2 bis 7 sind harmonisiert, das bedeutet, dass die technischen (Mindest-)Spezifikationen in allen EU-Ländern in gleichem Maße zu erfüllen sind.

Die neue Norm basiert auf elf Instandsetzungsprinzipien, aus denen entsprechende Instandsetzungsmethoden abgeleitet werden. Dabei hat die Produktauswahl für die jeweilige Anwendung durch den Planer zu erfolgen, die Norm gibt vor, was die Produkte (mindestens) leisten müssen. Die Instandsetzungsprinzipien im Einzelnen:

  1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen,
  2. Regulierung des Wasserhaushalts des Betons,
  3. Betonersatz,
  4. Verstärkung,
  5. physikalische Widerstandsfähigkeit,
  6. Widerstandsfähigkeit gegen Chemikalien,
  7. Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität des Bewehrungsstahls,
  8. Erhöhung des elektrischen Widerstands,
  9. Kontrolle des kathodischen Bereichs,
  10. kathodischer Schutz und
  11. Kontrolle anodischer Bereiche.

Restnormen bei Unterschieden der DIN EN 1504 zu bisherigen Regelwerken

Bei Unterschieden der DIN EN 1504 in Bezug auf bislang gültige nationale Regelwerke gelten in Deutschland zusätzlich Restnormen bzw. werden je nach Anwendungsbereich auch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) oder allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) weitergeführt. Dies ist beispielsweise bei Oberflächenschutzsystemen der Fall: Hier gilt die Restnorm DIN V 18026 in Ergänzung zur DIN EN 1504-2. Das bisherige Verfahren mittels abP wurde aus der Bauregelliste gestrichen (mit Ausnahme OS 7 und OS 10). Im Falle der Betonersatzsysteme wird die DIN EN 1504-3 national durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ergänzt. Gleiches gilt für Korrosionsschutz der Bewehrung bei der DIN EN 1504-7. Im Bereich Kleber für Bauzwecke gilt die DIN EN 1504-4, die durch eine nationale allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ergänzt wird, ebenso verhält es sich im Bereich Ankermörtel (DIN EN 1504-6). Das Regelwerk DIN EN 1504-5 wird bei Rissfüllstoffen angewandt und durch die DIN V 18028 ergänzt.

Für Sika Deutschland beispielsweise bedeuten diese Regelungen, dass die abPs für Instandsetzungsmörtel weitergeführt werden, während für die Oberflächenschutzsysteme und Rissfüllstoffe die Anforderungen der Restnormen DIN V 18026 und 18028 geprüft und dokumentiert wurden. Mit der frühzeitigen Umsetzung der neuen Norm hat Sika Deutschland für einen reibungslosen Übergang gesorgt.

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