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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG

(1.6.2009; mehrfach überarbeitet; zuletzt aktualisiert am 23.1.2011) Zur Verbesserung des Klimaschutzes hat der Deutsche Bundestag im Februar 2000 das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien verabschiedet - auch bekannt als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Damit will der Gesetzgeber den Anteil an regenerativen Energien am gesamten Energiemix in Deutschland erhöhen und die Abhängigkeit von endlichen und fossilen Brennstoffen wie Öl, Erdgas und Kohle verringern.


Foto von Schott Solar

Was regelt das EEG?

Das Prinzip des EEG ist einfach: Betreiber, die Strom aus regenerativen Energien in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten vom Netzbetreiber eine über mehrere Jahre gesetzlich festgelegte Vergütung auf die eingespeiste Strommenge. Bei Photovoltaikanlagen beträgt der Zeitraum 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage. Wer beispielsweise jetzt in eine Photovoltaikanlage investiert (Stand: Mitte 2010), profitiert über zwei Jahrzehnte von diesem festgelegten Einspeisetarif - die Anlage finanziert sich bei der derzeit geltenden Einspeisevergütung und typischen Finanzierungskonditionen somit über die Laufzeit der Einspeisevergütung durch den Stromertrag praktisch von selbst. Die im Jahr der Inbetriebnahme gewährte Einspeisevergütung bleibt über den Zeitraum von 20 Jahren konstant.

Die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Durch diese Maßnahme will man Solarunternehmen zu Kostensenkungen anzuspornen. Mit Erfolg: Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) hat unter anderem diese Degression dazu geführt, dass die Gesamtkosten für Photovoltaikanlagen allein zwischen 2006 und Anfang 2010 um rund 40% gesunken sind:

Die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Marktpreis des Stroms teilen sich die Energieversorgungsunternehmen gleichmäßig auf und legen sie auf die Endverbraucherstrompreise um. Die bundesweite Ausgleichsregelung führt dazu, dass jeder einzelne Haushalt in Deutschland damit einen Beitrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien leisten muss.

Das EEG – nach wie vor eine sichere Planungsgrundlage

Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 hat die deutsche Bundesregierung das Gesetz mehrmals novelliert. Die jüngste und dritte Novellierung tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2010 Kraft - siehe auch Updates am Ende des Textes. Für Solarstromanlagen, die ab dem 1. Juli 2010 in Betrieb gehen, ergeben sich damit für 20 Jahre folgende Vergütungssätze:

      2010    ab 1.7.2010
in Cent/kWh
Solarstromanlagen ...
  ≤ 30 kWp
39,24 32,88
  30 - 100 kWp 37,23 31,27
  100 - 1.000 kWp 35,23 29,59
  > 1.000 kWp 29,37 26,14
Freiflächenanlagen 28,43 25,30

Mit dem EEG 2009 wurde erstmals eine Vergütung für selbst verbrauchten Strom aus Gebäudeanlagen eingeführt, für den nunmehr der Selbstnutzer 25,01 Ct/kWh (für 2010 installierte Anlagen: 22,76 Ct/kWh) erhält. Ab dem 1. Juli 2010 werden beim Eigenverbrauch von Solarstrom Anlagen bis zu 500 kWp berücksichtigt (alt: 30 kWp). Bei einer Eigennutzung bis zu 30 Prozent der erzeugten Energie erhalten die Betreiber 16,50 Ct/kWh. Wird mehr als 30 Prozent selbst genutzt, gibt es 20,88 Cent für jede Kilowattstunde, die über die 30 Prozent hinaus produziert wird.

Folgende Degressionssätze gelten in Abhängigkeit von den Wachstumskorridoren für Anlagen, die ab dem 1.1.2011 beziehungsweise dem 1.1.2012 in Betrieb genommen werden:

      2010       2011   
Dachanlagen ...
  bis 100 kW
9% 9%
  100 bis 1000 kW 9% 9%
  größer 1.000 kW 9% 9%
Freiflächenanlagen 9% 9%

Als weitere Neuerung sieht das novellierte EEG Wachstumskorridore vor: Für die kommenden Jahre hat der Gesetzgeber jeweils einen Zielwert definiert, wie viel Photovoltaik-Leistung neu installiert werden soll:

  • 3,5 GW im Jahr 2011
  • 3,5 GW im Jahr 2012

Liegt die installierte Photovoltaikleistung in einem Jahr außerhalb dieser Zielmarke, wird die Degression im Folgejahr entsprechend angepasst.

Registrierungspflicht für ein zentrales Kataster

Mit dem novellierten EEG besteht seit dem 1. Januar 2009 erstmals eine Registrierungspflicht. Alle Neuanlagen sind der Bundesnetzagentur mit Angaben zu Standort und Leistung für ein zentrales Kataster zu melden. Darüber hinaus gilt ein modifiziertes Einspeisemanagement für Großanlagen von mehr als 100 kW: Die Energieversorger dürfen diese bei Überlastung vom Netz trennen. Für die entgangene Vergütung sind die Anlagenbetreiber jedoch zu entschädigen.

Vom Stromeinspeisegesetz zum heutigen EEG

Bereits Anfang der 90er Jahre hatte die damalige Regierung für einen energiepolitischen Meilenstein gesorgt und mit dem Stromeinspeisegesetz die Weichen für den rasanten Aufschwung der zukunftsweisenden Branche gestellt. Kleine Unternehmen, die damals Strom aus regenerativen Energien produziert haben, erhielten von den großen Netzbetreibern keinen oder kaum Zugang zu ihrem Verbundnetz. Das Stromeinspeisegesetz erlegte den Versorgungsunternehmen auf, ihre Infrastruktur zu öffnen, und sicherte den Erzeugern eine festgelegte Vergütung zu. Das daraus gewachsene EEG erwies sich zunehmend als Wachstumsmotor für die heimische Industrie.

Um die positive Marktentwicklung in den Branchen wie Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) weiter voranzutreiben und das EEG mit den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Zielen der EU-Richtlinie in Einklang zu bringen, entschied sich der Gesetzgeber für eine Novellierung zum 1. August 2004. Das somit verabschiedete EEG zeichnete sich besonders durch seine klaren Zielvorgaben aus: Es sah vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern.

Exportschlager EEG

Mittlerweile hat sich das EEG zu einem Exportschlager entwickelt. Über 40 Staaten der Erde, darunter China, Frankreich, Spanien, Portugal, Brasilien und Tschechien, haben es als Vorbild für ihre eigenen Förderinstrumente herangezogen. Von den 25 EU-Mitgliedstaaten orientieren sich bereits 16 am deutschen Vorbild und fördern den Ausbau durch eine entsprechende Vergütung des umweltfreundlichen Stroms. Frankreich hat sich von dem alternativen Ausschreibungssystem abgewandt und 2002 ebenfalls ein Einspeisegesetz verabschiedet. In Großbritannien, das nach schlechten Erfahrungen mit einem Ausschreibungsverfahren auf ein Quotensystem setzt, kostet der umweltfreundliche Strom in der Erzeugung nach Angaben des Kommissionsberichts deutlich mehr als in Deutschland.

Laut dieser Untersuchung der EU-Kommission ist das EEG die effektivste und preiswerteste Methode, den Anteil der regenerativen Energieerzeugung im gesamten Energiemix zu steigern. Länder mit vergleichbaren Einspeiseregelungen erzielen in den meisten Fällen den höchsten Zuwachs. Dies gilt laut Studie besonders bei der Windenergie, aber auch bei Biogas und bei der Photovoltaik. Anders als in Ländern mit Quotensystemen und Zertifikaten sind in Ländern mit EEG-ähnlicher Verfahrensweise die Kosten für die Förderung von Ökostrom in der Regel deutlich geringer.

Update: PV-Förderung soll sich stärker am Zubau ausrichten

In Berlin haben sich am 20.1.2011 Branchenvertreter und Mitglieder der Bundesregierung auf eine Anpassung der Fördertarife für Solarstrom geeinigt, die einer vorgezogenen Kürzung gleichkommt. Die Einspeisetarife (FIT) sollen sich auch künftig stärker am jährlichen PV-Zubau ausrichten. Mögliche Kürzungen werden aber auf den 1. Juli 2011 vorgezogen - siehe auch Beitrag "EEG Kompromiss: PV-Förderung soll sich stärker am Zubau ausrichten" vom 23.1.2011.

Update vom 9.7.2010: Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat nun auch der Bundesrat der deutlich schnelleren Absenkung der Solarstromförderung zugestimmt. Die am 9.7. beschlossene EEG-Novelle sieht bis zum 1.1.2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor - siehe dazu auch den entsprechenden Beitrag vom 9.7.2010.

Update vom 6.5.2010: Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag am 6. Mai die Kürzung der Solarförderung beschlossen. Durch die Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird die Förderung von Solaranlagen auf Dächern um 16 Prozent und auf Freiflächen um 15 Prozent gekappt. Beides soll am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Er wird sich aber Anfang Juni mit den Regelungen befassen. Ein möglicher Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gilt als ausgeschlossen - siehe ganzen Beitrag vom 6.5.2010.

Update vom 28.3.2010: Der Bundesrat hat in einer am 26.3. gefassten Entschließung den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen - siehe auch Beitrag vom 28.3.2010.

Update vom 28.2.2010: Die Regierungs-Koalition hat sich am 23.2.2010 auf eine Kürzung der Zuschüsse für Solarstrom verständigt. Danach wird zum 1. Juli 2010 die Förderung von Solaranlagen auf Dachflächen um 16 Prozent gekürzt (Ausnahme: wird der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist sondern selbst verbraucht, erhält der Solaranlagenbesitzer zusätzlich acht Cent) sowie auf Freiflächen um 15 Prozent zurückgefahren, und Solaranlagen auf Ackerflächen sollen gar nicht mehr gefördert werden, sehr wohl aber Anlagen neben Bahngleisen und Autobahnen.

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