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VBI und UNITA bieten HOAI-Weiterbildung

(14.6.2009) Nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt in Kürze die neue Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (6. HOAI-Novelle) in Kraft. Neben Struktur und Namen der Verordnung haben sich für alle Planer in Deutschland mit dieser 6. HOAI-Novelle zahlreiche wichtige inhaltliche Änderungen ergeben. Die neue HOAI eröffnet den Parteien mehr Möglichkeiten vertragliche Vereinbarungen zu treffen als die derzeit geltende HOAI. Gleichzeitig enthält sie zahlreiche Risiken, die die Erhöhung der Tafelwerte um 10% schnell zunichte machen können. Planer sollten sich daher schnell fit machen, um bei neuen Projekten letztendlich nicht draufzahlen zu müssen.

VBI und UNITA bieten aus diesem aktuellen Anlass kurzfristig bundesweit zusätzliche Einführungsseminare innerhalb des bekannten VBI- Weiterbildungsprogrammes an. Themen sind ...

  • Honorare für Planen im Bestand,
  • Baukostenberechnungsmodell / Baukostenvereinbarung,
  • Bonus-/Malus- Regelung und
  • Übergangsregelung: ab wann und für welche Verträge gilt die HOAI 2009?

Kompetenz und Praxisnähe versprechen ...

  • die VBI-Justiziarin Rechtsanwältin Sabine Freifrau von Berchem,
  • Rechtsanwalt Bernd Neumeier (Partneranwalt BDB Bau-kammer Berlin) und
  • Rainer Eich, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Architektenleistungen.

Folgende Termine werden angeboten:

  • Sem.-Nr. 389 in Hannover am 9.7.2009,
  • Sem.-Nr. 387 in Frankfurt am 13.7.2009,
  • Sem.-Nr. 390 in Nürnberg am 14.7.2009,
  • Sem.-Nr. 388 in Berlin am 30.7.2009,
  • Sem.-Nr. 392 in Essen am 20.8.2009,
  • Sem.-Nr. 362 in Stuttgart am 22.9.2009 sowie
  • Sem.-Nr. 357 in Hamburg am 25.11.2009.

Die Kosten für das vierstündige Seminar (13 bis 17 h) betragen 340 Euro inkl. MwSt., Snack, Tagungsgetränken und Tagungsunterlagen. VBI-Mitglieder und UNIT-Berufshaftpflicht-Kunden zahlen mit 170 Euro nur die Hälfte.

Für weitere Informationen und/oder eine Anmeldung können Sie eine E-Mail an UNITA senden.

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