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Unterdeck- und Unterspannbahnen: Vier Gelbdrucke zum Regelwerk

  • Koexistenzphase der Produktdatenblätter für Unterspann- und Unterdeckbahnen bis 31.12.2009 verlängert

(7.7.2009) Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat jetzt Gelbdrucke für die neuen Produktdatenblätter für Unterspann- und Unterdeckbahnen, das "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen" sowie die "Fachregeln für die Eindeckung mit Dachziegeln und Dachsteinen" herausgegeben. Am 15. August 2009 endet die Einspruchsfrist – im Spätherbst 2009 sollen die Bestimmungen in Kraft treten.


"Damit reagieren wir auf verschiedene Fehlinterpretationen seit Veröffentlichung der Produktdatenblätter in ihrer ersten Fassung", erläutert Josef Rühle, Technik-Geschäftsführer des ZVDH. Sie legen fest, welche Kriterien (Brandverhalten, UV-Beständigkeit, Schlagregensicherheit, Temperatureinsatzbereich etc.) Unterdeck- und Unterspannbahnen erfüllen müssen, nennen also die materialbedingten Anforderungen. Die Produktdatenblätter gelten parallel zum aktuellen "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen" sowie Abschnitt 1.3 der "Fachregeln für die Eindeckung mit Dachziegeln und Dachsteinen", die ihre Ausführung beschreiben und klassifizieren.

Der Gelbdruck des Merkblattes stellt u.a. erhöhte Anforderungen an die Zusatzmaßnahmen und kategorisiert sie neu (z. B. naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen). Der Fachregel-Gelbdruck enthält auch neue Qualitätseinstufungen von Zusatzmaßnahmen und ihre veränderte Zuordnung bei Unterschreitung der Regeldachneigung und erhöhten Anforderungen. So steigen auch die Anforderungen an regensichere Unterdächer. "Eine Erleichterung ist, dass künftig die Unterkonstruktion so genannter untergeordneter Gebäude wie Scheunen oder Carports individueller geplant und ausgeführt werden können", stellt Dachdeckermeister Kortendieck, Anwendungstechniker bei Nelskamp, fest.

Hersteller und Verarbeiter haben nun die Möglichkeit, Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu den Gelbdrucken einzureichen. Denn: "Die Anwendbarkeit des Regelwerks und die Produktsicherheit ist unser oberstes Prinzip", erläutert Rühle.

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