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Patentstreit um Wärmedämmziegel geklärt

<!---->(17.8.2009) Die Schlagmann Baustoffwerke erkämpften sich in einem über elf Jahre andauernden Rechtstreit das Patent für Wärmedämmziegel (Tag der Anmeldung: 19.2.1998). Der Einspruch von Mitbewerbern wurde jetzt vom 6. Senat des Bundespatentgerichtes in München endgültig beigelegt bzw. abgelehnt. Wie man gegen die Patentverletzungen von Mitbewerbern in den vergangen Jahren vorgeht, soll in den nächsten Wochen geklärt werden.

Das Baustoffunternehmen Schlagmann mit Sitz in Zeilarn, Bayern, leistete im Jahr 1998 Pionierarbeit, als es Ziegel mit einem Dämmkern versah. Der Grund dafür war, dass beim Bauen mit herkömmlichen Ziegeln die erforderlichen Wärmeschutzwerte, die die Wärmeschutzverordnung von 1995 forderte, nur mehr schwer zu erreichen waren. Die Idee war, die Kammern massiver Ziegel werkseitig mit Perlit, einem natürlichen Vulkangestein, auszufüllen. Dieser Kern verhilft dem Ziegel seitdem zu hohen Wärmedämmeigenschaften. Eine zusätzliche Dämmung der Außenwand ist somit nicht mehr nötig. Schlagmann meldete am 19.2.1998 den Wärmedämmziegel zum Patent an.

Viele Ziegelhersteller sind mittlerweile auf diesen Zug aufgesprungen und produzieren Produkte, die auf der Idee "Schlagmann", der Verfüllung von Ziegeln mit einem Wärmedämmmaterial, basieren. Bei Schlagmann schätzt man, dass mittlerweile jedes zweite Einfamilienhaus mit verfüllten Wärmedämmziegeln gebaut wird. Mit steigender Tendenz, da die verschärften Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2009, die am 1. Oktober in Kraft tritt, nur mehr mit Außenwänden dieser Ziegel-Generation erreicht werden können.

2004 legten Wettbewerber, die ebenfalls gefüllte Mauerziegel herstellen, Einspruch gegen das Patent ein. Endgültig wurde nun vom 6. Senat des Bundespatentgerichtes in München der Einspruch abgelehnt und ein entsprechendes Patent den Schlagmann Baustoffwerken erteilt. Das Patent erstreckt sich auf alle Ziegelprodukte ...

  • deren Verfüllkanäle mit einem Wärmedämmmaterial, egal welcher Art, aufgefüllt werden und
  • deren Ziegellochbild sich auf zwei Kammern pro Lochreihe beschränkt.

Zusammen mit den Patentanwälten will die Geschäftsleitung der Schlagmann Baustoffwerke in den nächsten Wochen beraten, wie man den Patentverletzungen der letzten Jahre entgegentritt - betroffen davon sind vermutlich ...

Zur Erinnerung und Vervollständigung: Wienerberger vertreibt ebenfalls gefüllte Mauerziegel mit dem Zwei-Kammern-Lochbild, ist aber wiederum an Schlagmann beteiligt und wird zudem über Poroton (beide sind hier Mitglied) ohnehin mit Schlagmann ständig im konstruktiven Gespräch sein.

Laborleiter und Miterfinder Dr. Manfred Bauer zeigt sich jedenfalls erleichtert: "Endlich hat das Bundespatentgericht unsere Pionierleistung vollständig anerkannt. Jetzt kann die Erfolgsgeschichte der Wärmedämmziegel weiter geschrieben werden."

Weitere Informationen zu gefüllten Mauerziegeln können per E-Mail an Schlagmann angefordert werden.

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