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A1, A2 und B: Europaweit einheitliche Holzpellets

(16.9.2009) Ab 2010 werden Holzpellets als erster Biomassebrennstoff europaweit geregelt und nach EU-Norm hergestellt: Damit lösen drei Qualitätsklassen die bisher verbreiteten länderspezifischen Regelungen ab. Bislang existieren beispielsweise in Deutschland und Österreich jeweils eigene Normen: In Deutschland werden Holzpellets per DINplus zertifiziert, in Österreich ist die ÖNORM maßgeblich. Aufstrebende Pelletsmärkte mit eigenen Produktionen orientierten sich an diesen bestehenden Normen, haben jedoch auch eigene Regelungen und Qualitätssicherungen geschaffen. Nun werden drei Qualitätsklassen alle bisherigen Normen ablösen - nämlich A1, A2 und B.

Klasse A1: Beste Qualität für den Privatverbrauch

Für den privaten Endverbraucher relevant ist die Holzpelletsklasse A1. Sie orientiert sich insgesamt an den strengsten Vorgaben und basiert weitestgehend auf der bekannten DINplus-Qualität. A1-Holzpellets dürfen - den bisherigen Plänen zufolge - nur einen Aschegehalt unter 0,5% beim Einsatz von Nadelhölzern und unter 0,7% bei der Verwendung anderer Hölzer aufweisen.

Statt der Rohdichte ist nun die Schüttdichte relevant: Je weniger Luftraum zwischen den Pellets ist, desto höher die Schüttdichte. Dies ist vor allem für Pelletsöfen von Bedeutung, da die Schüttdichte die Menge der Pellets beeinflusst, die bei gleicher Drehzahl der automatischen Förderschnecke in die Brennkammer transportiert wird.

Mit der Klasse A2 wird dem breiteren Rohstoffspektrum mit einem Aschegehalt bis 1% Rechnung getragen. Damit integriert die Europäische Pelletsnorm die etwas weiter gefassten Ansprüche von Feuerungen, die besonders in den südeuropäischen Pelletsländern in Gebrauch sind.

Industriepellets künftig als Klasse-B-Pellets

Endlich geregelt wurde die zuvor nicht definierte Bezeichnung der Industriepellets. Die neue Holzpellets-Klasse B erlaubt einen höheren Aschegehalt und ein erweitertes Rohstoffpotenzial, wie beispielsweise enthaltene Rindenanteile. Die neue EU-Norm plant, Pellets, die bislang den Grenzwerten der bestehenden Normen nicht entsprachen - und meist in Großanlagen oder Kraftwerken als so genannte „Industriepellets“ verfeuert wurden – nun als Klasse-B-Pellets zu deklarieren.

Neue Vorschriften gelten ab 1. Oktober auch für Hausbesitzer und Bauherren: Die EnEV 2009 verlangt, den Primärenergiebedarf um 30% zu senken. Der Transmissionswärmeverlust muss durch stärkere Dämmung der Gebäudehülle um 15% gemindert werden. Seit Anfang 2009 gilt zudem bundesweit das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Es verpflichtet Bauherren bei Neubauten, einen Teil des Wärmebedarfs von Neubauten mit Solarenergie, Biomasse, Umwelt- oder Erdwärme zu decken. Bei beiden Vorschriften gibt es erhebliche Überlappungen: Wenn nun erneuerbare Energien, wie beispielsweise ein Pelletskessel oder Primärofen mit Wassertasche eingesetzt werden, senkt dies einerseits den Primärenergiebedarf, bei gleichzeitiger Wärmedämmung wird dieser Bedarf sogar noch unterschritten.

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