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Anpassung der KfW-Förderprogramme an die EnEV 2009

(5.10.2009) Die KfW Förderbank passt ihre Förderprogramme "Energieeffizient sanieren" und "Energieeffizient bauen" an die Energieeinsparverordnung 2009 an, die am 1.10.2009 in Kraft trat und damit die EnEV 2007 ablöst.

Trotz Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäude bleiben die Anforderungen an die Energieeffizienz von KfW-Effizienzhäusern weitgehend gleich, die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben zum 1.10.2009 im Wesentlichen unverändert. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten Förderstandards, in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009, dazu kommen drei neue Förderstufen (u.a. KfW-Effizienzhaus 85). Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 85 hat zum Beispiel höchstens 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Damit sollte eine weitgehende Planungssicherheit für die Investoren gewährleistet sein.

Im Programm "Energieeffizient Bauen" werden weiterhin zinsverbilligte Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb von energiesparenden Wohngebäuden gefördert. Es werden künftig zwei Standards gefördert:

  • KfW-Effizienzhaus 70 / 85 (bisher KfW-Effizienzhaus 55 / 70).
  • Hinzu kommt ab Anfang 2010 eine neue Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus 55.

Die Förderstufen im Programm "Energieeffizient Sanieren" werden ebenfalls angepasst und zusätzlich erweitert. Zukünftig werden vier Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 85 / 100 / 115 / 130 (bisher KfW-Effizienzhaus 70 / 100). Mindestanforderung für die Förderung ist nun die Sanierung zum KfW-EH 130 was der bisherigen Förderstufe KfW-EH 100 entspricht. Darüber hinaus bestehen drei weitere Stufen. Es gilt das Prinzip: Je effizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto höher der Fördersatz. Als Förderung werden in diesem Programmteil zinsverbilligte Darlehen von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit vergeben. Dazu kommt, je nach Förderstufe, ein Tilgungszuschuss. Privaten Besitzern von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen steht alternativ eine Zuschussvariante zur Verfügung.

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