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Dachbeschichtungen mit RAL Gütezeichen

  • Revision und Erweiterung der RAL Gütesicherung

<!---->(24.10.2009) Bisher war es im Rahmen der RAL Gütesicherung Dachbeschichtungen nicht möglich, die bei der Dachbeschichtung verwendeten Materialien zur Versiegelung, Grundierung und Beschichtung mit dem RAL Gütezeichen zu kennzeichnen. Die Gütegrundlage und das Satzungswerk zur Gütesicherung wurden nun aber so umgestellt, dass nunmehr auch für die Dachbeschichtungs-Materialien der Erwerb des RAL Gütezeichens möglich ist. Die Kombination aus der Ausführungsqualität der Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten sowie der Funktionseigenschaften der verwendeten Materialien stehen für die Güte und Dauerhaftigkeit des beschichteten Dachs.

Die Güte- und Prüfungsbestimmungen gelten für die von Dachbeschichtungsunternehmen erbrachten Reinigungsarbeiten sowie Neu- und Nachbeschichtungen von Dacheindeckungen an Gebäuden wie zum Beispiel:

  • Betondachsteine,
  • Tonpfannen und -ziegel,
  • asbestfreie Wellplatten,
  • asbestfreie Faserzementplatten und
  • Metalldeckungen.

Zudem gelten sie jetzt auch für die Eigenschaften der bei der Dachbeschichtung verwendeten Materialien zur Versiegelung, Grundierung und Beschichtung. Die Güte- und Prüfbestimmungen legen Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen sowie die Ausführung gütegesicherter Dachbeschichtungen fest.

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