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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie ...

  • … soll Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden legen

(22.11.2009) Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11. den Kompromiss zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt und da­mit den Weg freigemacht, um die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle versprach, dass der gefundene Kompromiss un­nötige Kosten und Bürokratie vermeidet und dem Grundsatz des deutschen Energie­sparrechts folgt, dass vorgeschriebene Mindeststandards wirtschaftlich sein müssen. Durch den ambitionierten Kompromiss könnten europaweit enorme Energieeffizienz­potentiale gehoben werden - wobei sich in Deutschland zunächst nichts ändere, da hier am Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Gebäudestandards bereits seit Jahren Praxis seien.

Wesentliche Neuregelungen sind:

  • Die Mitgliedstaaten setzen nationale Mindeststandards fest, die für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie z.B. des Daches gelten. (Das wird in Deutschland bereits seit längerem so gehandhabt)
  • Die nationalen Standards sollen sich an einer europaweiten Vergleichsmethode orientieren, wobei vorhandene und bewährte nationale Regelungen wie die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) beibehalten werden dürfen.
  • Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab 2018) müssen alle Neubauten höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen, und für die Rest-Heizung bzw. -Kühlung sollen im Wesentlichen erneuerbare Energien eingesetzt werden.
  • Um unnötige Kosten für Eigentümer zu vermeiden, kann weiter zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis gewählt werden - siehe zudem Energieausweis online ausstellen.
  • In gewerblichen Immobilienanzeigen soll künftig mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden.

Die Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie von 2002 soll 2010 in Kraft treten und muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von 2 bis 3 Jahren umgesetzt werden.

Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in der EU entfallen auf den Gebäudebe­reich. Energieeffizientere Gebäude leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Versor­gungssicherheit, zur Bewältigung tendenziell steigender Energiepreise und nicht zuletzt zum Klimaschutz.

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