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GTÜ: Nutzerfehlverhalten ist für ein Drittel der Schimmelschäden verantwortlich

  • Jede zweite Forderung nach Mietminderung aufgrund von Schimmelpilz ist unberechtigt
  • Schimmelpilz verursacht jährlich einen Schaden von etwa 5 Mrd. Euro
  • Je besser der Wärmeschutz eines Gebäudes, desto geringer das Risiko von Schimmelpilzbildung

(30.12.2009) Nach einer Erhebung unter öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen unter Leitung des Aachener Instituts für Bauscha­densforschung und angewandte Bauphysik geht bei neuen wärmegedämmten Ge­bäuden ein Drittel der Schimmelpilzschäden auf ein ungeeignetes Lüftungsverhalten der Mieter bzw. das Fehlen einer Lüftungsanlage zurück. Als weitere Ursachen wurden Mängel bei Wärmeschutz, Abdichtung, Installation und Sanitärfugen sowie Baufeuchte ermittelt. Schimmelpilze treten demnach auch in gut wärmegedämmten Wohnungen auf - wenn auch in geringerem Umfang.

Mietminderungsklagen müssen genau geprüft werden

"Jede zweite Forderung nach Mietminderung wegen Schimmel ist nicht gerechtfertigt", sagt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwa­chung mbH. "Die öffentlich bestellten Bausachverständigen, mit denen wir im Rahmen unserer Baubegleitenden Qualitätsüberwachung zusammenarbeiten, stellen bei der gerichtlichen Beweissicherung im Zusammenhang mit Mietminderungsklagen in fast 50 Prozent der Fälle Nutzerfehlverhalten als Ursache für die Schimmelpilzbildung fest". (Siehe dazu auch Beitrag "Mieter dürfen bei Schimmel in der Wohnung fristlos kündigen" vom 10.1.2007.)

Beim Kochen, Waschen und Duschen entsteht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Wird diese nicht durch angemessenes Lüften verringert und liegen dazu noch niedrige Tempera­turen am Außenwandbereich vor, kann sich Kondenswasser bilden - die ideale Grund­lage für Schimmelpilze. Schimmelpilz verursacht jährlich einen Schaden von etwa fünf Mrd. Euro. Im Grundsatz treten Schimmelpilze umso seltener auf, je höher die Tem­peratur auf den Bauteiloberflächen ist.

Eine Studie unter der Federführung des Universitätsklinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die bei 22 Prozent der rund 5.500 untersuchten Wohnungen im gesamten Bundesgebiet das Auftreten von Feuchtigkeit und Schimmelschäden fest­stellte, kam zu ähnlichen Ergebnissen wie die befragten Sachverständigen. Wesent­liche Schadensursache ist demnach nicht nur unzureichende, sondern sogar schon eine nur durchschnittliche Fensterlüftung. Als weitere Einflussparameter für Feuchte­schäden wurden bauliche Mängel und Haustierhaltung ausgemacht, aber auch sozio­ökonomische Variablen. So hätten Mietwohnungen mit niedrigem Zimmer-Kopf-Index ein höheres Risiko für einen Feuchteschaden. Die Studie wies zudem nach, dass Bewohner von Wohnungen mit Feuchteschäden und Schimmelpilz signifikant häufiger an Asthma, Allergien und sonstigen Atemwegsbeschwerden erkranken.

"Schimmelpilz sollte aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesundheit sofort beseitigt werden. Eine sachgerechte Sanierung durch einen Bausachverständigen erfordert fundierte Expertise und muss die Behebung der Schadensquelle inkludieren", so de Biasi, und weiter: "Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sollte auch bei der Verbesserung des Wärmeschutzes eines Gebäudes konsultiert werden."

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