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Architekten müssen Grundwasserstände der letzten Jahrzehnte berücksichtigen

Grundwasserstände der letzten Jahrzehnte berücksichtigen

(3.1.2010) Geht ein Architekt bei der Bauplanung nicht gründlich genug vor, so droht nicht nur materieller Schaden, sondern im Extremfall auch Gefahr für Leib und Leben von Hausbewohner. Deswegen stellen die Gerichte - ganz grundsätzlich - hohe Anforderungen an die Arbeit von Fachleuten. An einem konkreten Beispiel, einer Unterkellerung einer Reihenhausanlage, machte das die Ziviljustiz wiedermal deutlich. (Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 22 U 135/07)

Der Fall: Die Eigentümer von zwei benachbarten Reihen­häu­sern in Hessen waren empört, als sie schon einige Jahre nach Errichtung ihrer Gebäude erhebliche Wasserschäden im Keller feststellen mußten. Ihre Vermutung: Architekt und Bauträger hätten es an der nötigen Sorgfalt fehlen lassen. Bei der Planung habe er die vor Ort herrschenden Grundwasserstände nicht erkundet - oder dies zumindest nicht über einen entsprechend langen Zeitraum hinweg getan. Deswegen sei es zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der notwendigen Abdichtung gekommen. In besagtem Zivilprozess forderten die Eigentümer der Reihenhäuser einen Schadenersatz in Höhe von rund 72.000 bzw. 64.000 Euro.

Das Urteil: Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt schrieben mit ihrer Entscheidung dem beklagten Architekten - und all seinen Kollegen - ins Stammbuch, dass dem Erforschen des örtlichen Grundwasserstandes bei einem Bauvorhaben eine große Bedeutung zukomme. Die Planung habe sich „nach dem höchsten aufgrund langjähriger Beobachtung (...) bekannten Grundwasserstand zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0,30 Metern auszurichten“. In der Regel müsse man dabei von einem Zeitraum ausgehen, der mindestens 20 bis 30 Jahre umfasse. Bei solch sorgfältigem Vorgehen hätte der Architekt im konkreten Fall bemerken müssen, dass Planung und Realität nicht zusammenpassen.

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