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Anpassung Solarstromvergütung ermöglicht langfristiges Marktwachstum

(26.1.2010; aktualisiert am 6.5. und 9.7.2010) Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Solarstrom-Magazins Photon, erklärt zum Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Anpassung der Vergütungssätze für Solarstrom: "Bundesumweltminister Röttgen hat den Weg für viele zusätzliche Solarstromanlagen in Deutschland frei gemacht. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) funktioniert nur dann wirklich effektiv, wenn sich die Förderung an der Höhe der Produktionskosten orientiert. Mit der geplanten Anpassung der Vergütungssätze wird genau das wieder erreicht. Das EEG sorgt so für die größtmögliche Menge an Solarstrom zum bestmöglichen Preis. So kann Solarstrom kurzfristig eine bedeutende Rolle im deutschen Energiemix übernehmen." Damit ist Frau Kreuzman - ähnlich wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) - wesentlich differenzierter in der Beurteilung der Pläne als BSW-Solar und BEE im Beitrag "Solarwirtschaft übt scharfe Kritik an geplanter Kürzung der Förderung".


Grafik aus dem Beitrag "Trends in der Solarwirtschaft" vom 1.6.2009 (Bild vergrößern)

geplante Änderung: Reduzierung der Vergütung um 15 Prozent für Dachanlagen und um 15 bis 25 Prozent für Freiflächenanlagen

Photon-Kommentar: Die außerplanmäßige Absenkung war nötig geworden, weil die Weltproduktion an Solarmodulen wesentlich schneller gewachsen ist, als bei Einführung des EEG absehbar war. Die Produktionskosten sind damit schneller gesunken als die Vergütungssätze im EEG. Angemessen wäre nach Photon-Recherchen eine Reduzierung von 20 Prozent gewesen. Die 15 Prozent sind somit für die Industrie leicht zu verkraften. Die neuen Vergütungssätze werden den Zubau voraussichtlich nicht bremsen. Bei Anlagen auf Ackerflächen, welche 25 Prozent weniger Vergütung bekommen sollen, dürfte sich dagegen die Spreu vom Weizen trennen. Dieser Markt wird damit vor allem den besonders effizient produzierenden Firmen zur Verfügung stehen, die damit zeigen können, wie günstig Solarstrom heute schon erzeugt werden kann - siehe auch Beitrag "Photon: Solarstromzubau höher als bislang bekannt" vom 8.12.2009.

geplante Änderung: Reduzierung der Vergütung um zusätzliche 2,5 Prozent ab 3.500 MW Zubau erstmals zum 1. Januar 2011. Für je 1.000 MW, die darüber hinausgehen, soll die Vergütung um weitere 2,5 Prozent reduziert werden, bis maximal 10 Prozent. Sollte der Zubau nur 2.500 MW betragen, soll die Vergütungsabsenkung um 2,5 Prozentpunkte geringer ausfallen.

Photon-Kommentar: Die Vergütung an den Zubau zu koppeln ist dagegen keine gute Idee. Die Kostensenkung hängt von der Entwicklung der weltweiten Produktion ab, nicht vom Zubau in einem einzelnen Markt. Hier wird die Vergütung nicht entlang der Kostenkurve gefahren, sondern schlingert um die Entwicklung herum, was einen "Schweinezyklus" provoziert. Zudem leidet die Planungssicherheit, so dass aufgrund notwendiger Sicherheitszuschläge der Solarstrom unnötig verteuert wird. Die planmäßig vorgesehene Reduzierung der Vergütung zum 1. Januar 2011 um zehn Prozent entspricht dagegen der zu erwartenden Kostenreduzierung und ist damit für das weitere Wachstum des Zubaus unproblematisch.

geplante Änderung: Höhere Förderung des Eigenverbrauchs

Photon-Kommentar: Bei einem hohen Anteil von Solar- und Windstrom im Netz muss der Verbrauch der Produktion angepasst werden. Hierzu gibt es vielfältige Möglichkeiten, etwa das Lastmanagement durch die sogenannten "Smart Grids" und Speichersysteme. Sinnvoll ist es, das "Gesamtsystem Stromnetz Deutschland" zu optimieren. Der von Minister Röttgen eingeschlagene Weg, Erzeugung und Verbrauch auf Ebene des einzelnen Haushalts zu optimieren führt dagegen zu Fehlentwicklungen. So kann es geschehen, dass die für den Betreiber wirtschaftlich optimale Anlagengröße kleiner ist als es die zur Verfügung stehende Dachfläche erlauben würde. Im Übrigen besteht hier aufgrund der Erhöhung der Förderung wiederum die Gefahr einer Überförderung. Darüber hinaus ist die Verfassungskonformität dieser Fördermethode noch nicht bestätigt.

geplante Änderung: Keine Deckelung des Zubaus

Mit einem unbeschränktem Markt und einer Anpassung der Vergütungssätze an die Entwicklung der Produktionskosten hat Bundesumweltminister Röttgen optimale Voraussetzungen geschaffen, Solarstrom international schnell zu einer preiswerten Energiequelle zu machen. Photon geht auch unter den geänderten Vergütungssätzen weiterhin von einem Zubau in der Größenordnung von 5 bis 10 Gigawatt in diesem Jahr aus. Dies ist ein großer Gewinn für den Klimaschutz.

Erneuerbare Energien und Potenziale der Energieeffizienzsteigerung im Wohngebäudebereich

Grafik aus dem Beitrag "Photovoltaik verliert 1 : 37 : 290" vom 11.10.2008 (Grafik vergrößern)

NABU: Solarförderung muss sinken, aber mit Augenmaß

"Es ist richtig, dass die Vergütungssätze für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz den gesunkenen Preisen für Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Doch die geplanten Einschnitte kommen zu plötzlich und sind zu hoch. Sie gefährden den weiteren Ausbau der Solarenergie in Deutschland", erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Schwarz-Gelb müsse neben unnötigen Belastungen für die Verbraucher auch die Planungssicherheit für Solarwirtschaft und Anlagenbetreiber im Blick behalten. "Bei den anstehenden Entscheidungen im Bundestag brauchen wir mehr Augenmaß, sonst stehen viele der für 2010 bereits geplanten Projekte vor dem Aus", so Miller weiter.

Der NABU begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Solaranlagen höher zu vergüten, deren Eigentümer einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen statt ihn ins Stromnetz einzuspeisen. "Damit setzt die Regierung wichtige Anreize, den Strombezug aus Kohle- und Atomkraftwerken zu reduzieren", sagte Carsten Wachholz, Energieexperte beim NABU. Auch Solarparks auf Freiflächen könnten neben einer klimafreundlichen und effizienten Stromerzeugung weitere Vorteile aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes bringen: Bei der Nutzung von Ackerflächen entstehe unter den Solarmodulen extensiv bewirtschaftetes Grünland, das der Natur in einer intensiv genutzten Kulturlandschaft wichtige Rückzugsräume biete, erklärte Wachholz. Auf ehemaligen Militär- oder Industrieflächen ermögliche die Errichtung von Solarparks beispielsweise die Sanierung verunreinigter Böden.

In den vergangenen Jahren ist die Vergütung für Freiflächenanlagen bereits deutlich stärker als für Dachanlagen gekürzt worden. Mit den zusätzlichen Einschnitten würde auch die Finanzierung von sinnvollen, ökologischen Begleitmaßnahmen vor allem auf besonders großen und über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren genutzten Flächen für Solarparks nicht mehr möglich sein. "Wer heute über zu hohe Vergütungen für Solarstrom klagt, unterschlägt gerne, dass die gesetzlich garantierten Sätze seit 2004 bereits um rund die Hälfte gesunken sind", so Wachholz.

Update vom 6.5.2010: Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung

Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag am 6. Mai die Kürzung der Solarförderung beschlossen. Durch die Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird die Förderung von Solaranlagen auf Dächern um 16 Prozent und auf Freiflächen um 15 Prozent gekappt. Beides soll am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Er wird sich aber Anfang Juni mit den Regelungen befassen. Ein möglicher Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gilt als ausgeschlossen - siehe ganzen Beitrag vom 6.5.2010.

Update vom 9.7.2010: EEG-Novelle nun auch im Bundesrat beschlossen

Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat nun auch der Bundesrat der deutlich schnelleren Absenkung der Solarstromförderung zugestimmt. Die am 9.7. beschlossene EEG-Novelle sieht bis zum 1.1.2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor - siehe dazu auch den entsprechenden Beitrag vom 9.7.2010.

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