Baulinks -> Redaktion  || < älter 2010/0341 jünger > >>|  

Kompromiss zur Solarstromförderung

(28.2.2010; aktualisiert am 6.5. und 9.7.2010) Die Regierungs-Koalition hat sich am 23.2. auf eine Kürzung der Zuschüsse für Solarstrom verständigt. Danach wird zum 1. Juli die Förderung ...

  • von Solaranlagen auf Dachflächen um 16 Prozent gekürzt (Ausnahme: wird der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist sondern selbst verbraucht, erhält der Solaranlagenbesitzer zusätzlich acht Cent) sowie
  • auf Freiflächen um 15 Prozent zurückgefahren, und
  • Solaranlagen auf Ackerflächen sollen gar nicht mehr gefördert werden, sehr wohl aber Anlagen neben Bahngleisen und Autobahnen.

Für Investoren, die bereits zum 1. Januar 2010 eine Baugenehmigung hatten, sind Übergangsregelungen avisiert: So sollen Anlagen auf Freiflächen, die bis Ende 2010 erstmals Solarstrom einspeisen, weiterhin nach den alten Sätzen gefördert werden. Für alle anderen Anlagen gilt der Vertrauensschutz bis zum 30. Juni 2010.

Mit der Kürzung wollen  CDU, CSU und FDP die "Überförderung des Solarstroms"  in Deutschland beenden. Derzeit beträgt die Förderung für kleine Dachanlagen 39 Cent pro ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. An der Börse wird Solarstrom aber mit rund fünf Cent pro Kilowattstunde gehandelt. An den Mehrkosten ist jeder Verbraucher über seine Stromrechnung beteiligt.

"Der nun verhandelte Kompromiss der Regierungsparteien zur Solarstromförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht grundsätzlich in die richtige Richtung, enthält aber mit dem Ausschluss von Ackerflächen sowie der Eigenverbrauchsregelung zwei Fehlsteuerungen, welche Solarstrom unnötig verteuern und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland langfristig gefährden" - so lautet das zusammenfassende Urteil der Chefredakteurin des Solarstrom-Magazins PHOTON, Anne Kreutzmann, zum Verhandlungsergebnis des Koalitionsausschusses.

Koalitionskompromiss zur EEG-Novelle verteuert künftige Solarstromerzeugung

Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Solarstrom-Magazins Photon, erklärt zum Verhandlungsergebnis des Koalitionsausschusses: "Der nun verhandelte Kompromiss der Regierungsparteien zur Solarstromförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht grundsätzlich in die richtige Richtung, enthält aber mit dem Ausschluss von Ackerflächen sowie der Eigenverbrauchsregelung zwei Fehlsteuerungen, welche Solarstrom unnötig verteuern und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland langfristig gefährden."

Mit der vollständigen Streichung der Förderung von Solarstromanlagen auf Ackerflächen wird der Versuch unternommen, ausgerechnet die mit weitem Abstand billigste Form der Solarstromerzeugung in Deutschland abzuschaffen. Nach dem ursprünglichen Vorschlag von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der eine 25-prozentige Absenkung der Vergütung für diesen Anlagentyp vorsieht, hätte auf Äckern künftig Solarstrom zu 21,32 Eurocent je Kilowattstunde erzeugt werden sollen - das entspricht dem Preisniveau für den mit Boni geförderten Strom aus Biomasse.

Als Begründung für den Ausschluss der Ackerflächen aus der Förderung wird die Flächenkonkurrenz mit der Produktion energetisch verwertbarer Biomasse angeführt. Das Argument hält jedoch nicht stand: Aktuell werden zehn Prozent der Ackerflächen in Deutschland für die Produktion von Bioenergie genutzt, insgesamt 1.500.000 Hektar. Darauf werden nur 6 Prozent des deutschen Energiebedarfs erzeugt. Nur etwa 5.000 Hektar Fläche werden hingegen von Solarkraftwerken in Anspruch genommen. Würde die Fläche, die derzeit zur Bioenergieproduktion genutzt wird, für Solarkraftwerke verwendet, so könnte rechnerisch auch der gesamte Strom-, - ja sogar der gesamte Energiebedarf der Bundesrepublik erzeugt werden. Zudem wäre dies ein großer Gewinn für den Umweltschutz, da Photovoltaikanlagen im Unterschied zu Raps, Mais und Roggen nicht gedüngt und mit Pestiziden behandelt werden müssen.

Auch die geplante Ausweitung der Förderung des Eigenverbrauchs verteuert Solarstrom. Denn die neue Regelung ist so angelegt, dass sie vor allem zu Mitnahmeeffekten führt. Der Betreiber erwirtschaftet laut Photon den maximalen Profit genau dann, wenn auch ohne Eigenverbrauch der gesamte Strom aus der Solarstromanlage vor Ort verbraucht würde. Die angestrebte Entlastung der Stromnetze durch den Eigenverbrauch wird überdies nicht eintreten. Denn die Netze müssen auf die maximale Anlagenleistung ausgelegt sein für den Fall etwa, dass der Betreiber Urlaub macht und den Strom nicht selbst verbraucht. Zudem schwächt der Eigenverbrauch die Finanzsituation der Kommunen, die zukünftig auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe verzichten müssen. Und der Bund verliert die Einnahmen aus der Ökosteuer. Damit beeinträchtigt die Eigenverbrauchsregelung letztlich das Rentensystem, das sich zu einem großen Teil aus den Ökosteuereinnahmen finanziert.

Alles in allem werden die beiden Fehlsteuerungen - Ausschluss der billigsten und noch höhere Förderung des teuersten Solarstroms - die Stromverbraucher zusätzlich belasten. Der positive Effekt der Reduzierung der Einspeisevergütung um 16 Prozent zum 1. Juli wird damit zunichte gemacht, ja sogar konterkariert. Da Umweltminister Röttgen sich nicht gegen den Ausschluss der Ackerflächen wehrt, und den "Unsinn der Eigenverbrauchsförderung" - so Photon - sogar noch anschiebt, vergreift er sich am Grundgedanken des EEG und erschwert damit den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.

Update vom 6.5.2010: Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung

Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag am 6. Mai die Kürzung der Solarförderung beschlossen. Durch die Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird die Förderung von Solaranlagen auf Dächern um 16 Prozent und auf Freiflächen um 15 Prozent gekappt. Beides soll am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Er wird sich aber Anfang Juni mit den Regelungen befassen. Ein möglicher Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gilt als ausgeschlossen - siehe ganzen Beitrag vom 6.5.2010.

Update vom 9.7.2010: EEG-Novelle nun auch im Bundesrat beschlossen

Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat nun auch der Bundesrat der deutlich schnelleren Absenkung der Solarstromförderung zugestimmt. Die am 9.7. beschlossene EEG-Novelle sieht bis zum 1.1.2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor - siehe dazu auch den entsprechenden Beitrag vom 9.7.2010.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH