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Nachträglich: Einzelraumregelsysteme bei Fußbodenheizungen

(21.7.2010) Zwischen 1989 und 2003 haben sich rund 2 Millionen Haus- bzw. Wohnungseigentümer für eine Warmwasser-Fußbodenheizung entschieden. Allerdings verfügt die Hälfte dieser Heizungsanlagen nicht über eine raumweise Temperaturregelung, wie es eigentlich seit der Heizungsanlagenverordnung von 1994 gefordert wird. Bei diesen Anlagen bestehen durch die Nachrüstung von Einzelraumregelsystemen erhebliche Heizkosteneinsparpotenziale, wie eine jüngst durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung belegt. Demnach soll sich in Verbindung mit der KfW-Sonderförderung 431 die Nachrüstung bereits nach weniger als vier Jahren amortisieren.

Im Auftrag des Bundesverbandes Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) wurden an der Technischen Universität Dresden die energetischen Einsparpotentiale von Einzelraumregelungen für Flächenheizungen ermittelt. Ziel der Untersuchungen war dabei die Charakterisierung der Einsparpotentiale mit Einzelraumregelverfahren im Vergleich zu Systemen, die raumseitig nicht geregelt sind. Die Untersuchungen wurden dabei an einem typischen Einfamilienhaus (Wärmeschutzverordnung von 1977) vorgenommen.

Die Ergebnisse belegen, dass örtliche Einzelraumregelungssysteme, die im direkten Bezug zur Raumtemperatur stehen, deutliche energetische Vorteile gegenüber nicht kontinuierlich geregelten Systemen besitzen. Im intermittierenden, d.h. zeitweilig aussetzenden Betrieb, konnten im Rahmen dieser Studie energetische Vorteile von bis zu 11,6 Prozent nachgewiesen werden. Für den durchgängigen Betrieb lagen die Einsparungen eines Einzelraumregelungssystems sogar bei bis zu 21,0 Prozent.

Die Einsparung von Heizenergie kommt nicht nur der Umwelt zugute. Auch finanziell lohnt sich die Nachrüstung von Einzelraumregelsystemen. Die einfachste und mit geringstem Aufwand zu realisierende Art der Nachrüstung ist der Einsatz einer funkgesteuerten Einzelraumregelung. Diese Lösung ist unkompliziert einzubauen, weil sie keine Leitungsverbindungen zwischen den Raumtemperaturreglern und den Empfänger-Einheiten am Heizkreisverteilerschrank erfordert.


Die durchschnittlichen Kosten für die Nachrüstung belaufen sich für das Beispielgebäude auf 1.900 Euro (Material- und Lohnkosten). Daran beteiligt sich der Staat im Rahmen der KfW-Sonderförderung 431 mit einem Zuschuss von 25%. Ausgehend von einem Heizenergiepreis von 6,47 Cent pro Kilowattstunde beträgt die jährliche Ersparnis 464 Euro pro Jahr im Vergleich zu einer Fußbodenheizung ohne raumweise Temperaturregelung. Die Nachrüstung ist sehr wirtschaftlich, wie die ermittelten, kurzen Amortisationszeiträume von 3,5 bis 9,7 Jahren belegen.

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