Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe begrüßt Erhöhung der Recyclingquote
(22.8.2010) Die geforderte Mindest-Recyclingquote von 80% für Bau- und Abbruchabfälle wird von der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB) ausdrücklich begrüßt. Die BGRB-Mitgliedsbetriebe wollen mit den von ihnen produzierten hochwertigen und güteüberwachten Recycling-Baustoffen hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen sind aber aufgefordert, dementsprechend Recycling-Baustoffe bei Infrastrukturmaßnahmen konsequent zu berücksichtigen, da ansonsten die geforderte Wiederverwertungsquote von 80% nicht erreicht werden kann.
Mindest-Recyclingquote von 80% für Bau- und Abbruchabfälle
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung gefördert werden. Hierzu sieht der Referentenentwurf eine Steigerung der Recycling- und Verwertungsquoten von Bau- und Abbruchabfällen auf mindestens 80% ab dem Jahr 2020 vor.
"Der Einführung einer Recyclingquote von 80% für Bau- und Abbruchabfälle sehen wir positiv entgegen. So haben wir nachweisbar seit 1996 in der Branche die verwertbaren Bauabfälle durch Baustoff-Recycling mehr als halbiert und eine Verwertungsquote für mineralische Abfälle von über 90% erreicht," berichtet Wolfgang Türlings, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. Das Gesetz räumt der hochwertigen Verwertungsmaßnahme von Abfällen den Vorrang ein. "Auch diese Forderung können wir nur begrüßen, da unsere Mitgliedsbetriebe aus den angelieferten Bau- und Abbruchabfällen hochwertige, güteüberwachte und mit Naturprodukten gleichwertige Recycling-Baustoffe herstellen, die im Straßen- und Tiefbaubereich ihren geregelten Einsatz und somit eine hochwertige Verwertung finden."
Pflicht zur Prüfung des Einsatzes von Recycling-Produkten
In dem Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird eine Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung des Einsatzes von Recycling-Produkten vorgesehen. "Da der größte Anteil von Recycling-Baustoffen im öffentlichen Bausektor Verwendung findet und somit die öffentlichen Auftraggeber von Bund, Land und Kommunen maßgebend über die Wiederverwertungsquote entscheiden, ist eine bloße Prüfungspflicht in diesem Gesetz zu wenig." sagt Wolfgang Türlings. "So gibt es bereits einige positive Beispiele zur zwingenden Bevorzugung von Recycling-Baustoffen aus einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen. Nur so lassen sich auch in Zukunft die bereits erreichten und in diesem Gesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten weiterhin einhalten."
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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