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Defekte Gasheizgeräte: Austausch "alt gegen alt" ist nicht mehr möglich

(1.12.2010) Aus Kostengründen wird beim Austausch defekter Gasheizgeräte oft auf noch funktionsfähige Altgeräte zurück­gegriffen. Nikolaus Fleischhacker, Geschäftsführer der Oranier Heiztechnik GmbH warnt jedoch: "Ältere Gasheizgeräte mit Schornsteinanschluss entsprechen nicht mehr den Sicherheits­bestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasser­faches e.V. (DVGW) und dürfen daher nicht als Austausch­geräte für defekte Heizautomaten genutzt werden."

Denn ältere Geräte haben keine Vorrichtung zur Abgasüber­wachung, die aber in den "Technischen Regeln für Gasinstalla­tionen" des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrie­ben sind. Diese Sicherung ist ist aber im Zweifelsfall sogar lebenswichtig, da sie vermeidet, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Falls der Schornstein nicht ausreichend zieht, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gerät schaltet sich ab.

Abgasüberwachung kann nicht nachgerüstet werden

Da ältere Geräte diesbezüglich auch nicht mehr nachgerüstet werden können, werden sie vom Schornsteinfeger auch nicht abgenommen. Und die Investition in Neugeräte ist nicht nur sinnvoll, weil moderne Heizautomaten den aktuellen Sicherheitsbestim­mungen entsprechen, sondern auch, weil sie deutlich energieeffizienter sind als ältere Modelle.

Das deutsche Traditionsunternehmen Oranier mit Sitz im hessischen Gladenbach bietet seinen Kunden übrigens hierzu einen speziellen Service an: Anhand der Gerätenummer können sie telefonisch erfragen, ob ihr Gasheizgerät der Marken "Oranier" oder "Justus" mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung ausgestattet ist.

Weitere Informationen zu Gasheizgeräten / zu Gasheizautomaten können per E-Mail an Oranier Heiztechnik angefordert werden.

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