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Schutzlücken im Übernahmerecht schließen ... fordert die Bauindustrie

(5.12.2010) „Wir brauchen ein Übernahmerecht, das uns hilft, Know-how und damit auch Arbeitsplätze in Deutschland zu halten. Deswegen sollte ergebnisoffen geprüft werden, ob Anpassungen im Übernahmerecht erforderlich sind, etwa durch die Aufnahme einer 'Creeping-In-Regel'.“ Diese Auffassung vertrat Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), am 1.12. vor der Expertenanhörung zum Übernahmerecht im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.

Nicht nur die letzte Finanzkrise habe gezeigt, wie wichtig die hiesige Industrie für den Erfolg und die Stabilität des Wirtschaftsstandorts Deutschland sei. Deshalb sollten wir uns als Industriestandort bei der Gestaltung der Übernahmeregeln nicht ausschließlich an finanzmarktpolitischen Gesichtspunkten orientieren, forderte Knipper. Die Politik müsse angesichts einer neuen Welle feindlicher Übernahmen künftig industriepolitische Argumente stärker berücksichtigen. Ein zu offenes Übernahmerecht könne zu Abfluss von Know-how und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Knipper forderte: „Die Politik sollte alle Mittel prüfen, die helfen, die erfolgreiche Industriestruktur in Deutschland zu erhalten.“

„Es geht keinesfalls darum, Übernahmen grundsätzlich zu erschweren oder ausländische Investoren abzuschrecken. Es geht lediglich um Waffengleichheit und Fairness im europäischen Wettbewerb und zwar im Interesse aller Unternehmen am Standort Deutschland“, sagte Knipper. Auch die Politik müsse ein Interesse an einheitlichen europäischen Spielregeln haben. Ziel einer Reform müsse es sein, das deutsche Übernahmerecht international üblichen Standards für Mindestangebote anzupassen.

Die meisten EU-Staaten hätten erkannt, dass nach der weltweiten Finanzkrise eine neue Übernahmewelle drohe. Sie hätten deshalb Vorkehrungen getroffen, die ein feindliches "Einschleichen" verhindern oder zumindest erschweren, so z. B. in Großbritannien, Frankreich und Italien. In diesen Ländern müsse ein Großaktionär, der bereits über 30 Prozent aber noch nicht über 50 Prozent der Stimmen verfüge, für weitere Zukäufe den Minderheitsaktionären in festen Abständen neue Übernahmeangebote unterbreiten. „Diese Regelung schützt die Unternehmen vor einer Übernahme per Handstreich, schützt aber auch die Rechte der Minderheitsaktionäre“, so Knipper. „Übernahmen bleiben damit möglich, werden aber fair und mit 'offenem Visier' ausgetragen.“

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