Baulinks -> Redaktion  || < älter 2010/2118 jünger > >>|  

ACS und IG BAU verständigen sich schon mal ...

(22.12.2010) Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Grupo ACS haben sich auf Kernpunkte der Zusammenarbeit nach dem Erwerb der Mehrheit an HOCHTIEF durch ACS geeinigt. Beide Seiten unterzeichneten gestern (21.12.2010) in Madrid eine entsprechende Vereinbarung:

"Vereinbarung zwischen ACS, Actividades de Construcción Servicios, S.A. (ACS) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von ACS für die HOCHTIEF AG

Dieses Dokument enthält die wesentlichen Abreden, welche ACS gegenüber der IG BAU eingeht und die wirksam werden, sobald ACS die Mehrheit der Aktien an der HOCHTIEF AG hält. Es ist das beiderseitige Verständnis, dass ACS schon zuvor im Geiste dieser Abreden handeln wird, wenn das gegenwärtige Übernahmeangebot an die Aktionäre von HOCHTIEF erfolgreich vollzogen ist und ACS eine Beteiligung von 30% der Aktien überschreitet. Die Abreden treten am 31. Dezember 2013 außer Kraft. Die Parteien werden sich über etwaige Verlängerungen oder Änderungen dieser Absprachen rechtzeitig vor Ablauf verständigen. ACS wird einen Verhaltenskodex unterzeichnen, der auf dem "Modell Internationales Rahmenabkommen" der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) beruht.

Als Mehrheitsgesellschafter der HOCHTIEF AG wird ACS, unbeschadet der nach deutschem Aktiengesetz zwingenden und ausschließlichen Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes der Gesellschaft, das Folgende unterstützen, vorausgesetzt, es treten keine HOCHTIEF betreffenden wesentlichen nachteiligen Veränderungen der Umstände auf:

  1. Die HOCHTIEF AG bleibt eine eigenständige und mitbestimmte, selbst oder über Tochtergesellschaften operativ tätige Gesellschaft. Eine Umwandlung in eine Gesellschaft Europäischen Rechts (z.B. SE) ist ausgeschlossen.
      
  2. Die Hauptverwaltung der HOCHTIEF AG verbleibt in Essen.
      
  3. Der Vorstand der HOCHTIEF AG wird für das operative Geschäft der Gesellschaft verantwortlich bleiben. ACS strebt nicht den Abschluss eines Beherrschungsvertrages an und wird sich als Gesellschafter nicht in operative Entscheidungen des Managements einmischen.
      
  4. ACS respektiert die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen von HOCHTIEF und beabsichtigt nicht, Änderungen der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und der Mitbestimmung im Betrieb oder im Aufsichtsrat herbeizuführen.
      
  5. ACS wird seinen Einfluss nicht dahingehend ausüben, dass die gegenwärtige Zahl der Arbeitnehmer des HOCHTIEF-Konzerns, deren Arbeitsverhältnisse deutschem Recht unterstehen, durch betriebsbedingte Kündigungen vermindert wird, die während der Dauer dieser Absprachen ausgesprochen werden. ACS würde den Vorstand von HOCHTIEF unterstützen, wenn er entscheidet, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.
      
  6. ACS wird eine Strategie von HOCHTIEF unterstützen, nationale Märkte - insbesondere den deutschen Markt - nachhaltig und mit angemessener Profitabilität zu entwickeln, um Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
      
  7. Die Zusammenarbeit zwischen allen Geschäftsbereichen des HOCHTIEF-Konzerns soll ausgebaut werden. Die Strategie der Geschäftsbereiche soll in höherem Maße darauf ausgerichtet werden, Aufträge für die jeweils anderen Geschäftsbereiche des Konzerns zu generieren.
      
  8. Die IG BAU ist und bleibt alleiniger Sozialpartner im HOCHTIEF-Konzern für Deutschland und alle Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht.
      
  9. Die Arbeitsdirektoren in den mitbestimmten Gesellschaften des HOCHTIEF-Konzerns werden nur im Benehmen mit den Gewerkschaftsvertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten vorgeschlagen. Die IG BAU ist davon überzeugt, dass die vorstehenden Absprachen nunmehr eine konstruktive Beziehung zwischen HOCHTIEF, seinen Arbeitnehmern und ACS ermöglichen."

ACS begrüßt die Vereinbarung mit der IG BAU als solide Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft.

Übrigens: Die Original-Pressemitteilung zu dieser Vereinbarung, die ebenfalls im Internet veröffentlicht wurde, beginnt mit dem Satz: "Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht, weder vollständig noch teilweise, in den USA oder Japan veröffentlicht oder verbreitet werden." ... wie das in Zeiten des Internets funktionieren soll??

siehe auch für zusätzliche Informationen:

zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH