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Wohn-Riester für Fortgeschrittene - auch unter Palmen

(3.1.2011) Für Immobilienbesitzer jenseits der 50 ist ein Wohn-Riester-Bausparvertrag eine durchaus interessante Option. Sie können ihr Eigenheim schneller entschulden und den Ruhestand unbeschwert genießen - vielleicht sogar im Urlaubsparadies am Mittelmeer.

Vorteil Eigenheim

Im Schnitt spart ein Rentner monatlich 519 Euro, wenn er - statt zur Miete - im schuldenfreien Wohneigentum lebt. Ein Zweipersonenhaushalt profitiert noch mehr. Hier erreicht die "Immobilien-Rente" laut Statistischem Bundesamt einen Durchschnitt von 613 Euro. Wenn jedoch noch Schulden auf dem Eigenheim lasten, empfiehlt sich eine schnelle Tilgung mithilfe des Staates - nämlich mit Hilfe eines Wohn-Riester-Vertrages. Jeder gesetzlich Rentenversicherte, der vier Prozent seines Vorjahres-Brutto-Einkommens in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlt, erhält die volle staatliche Grund-Förderung in Höhe von 154 Euro im Jahr.

Geld vom Staat

"Wohn-Riester ist auch für Paare ab 50 interessant", so Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse, "denn der Lebenspartner kann mitsparen, selbst wenn er nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist." Als Partner ist er mittelbar zulageberechtigt, es greift die so genannte "Ehegattenförderung". Jedes Kind, das noch Kindergeld bezieht, wird darüber hinaus mit 185 Euro gefördert. Für Paare ohne Kinder summiert sich die staatliche Förderung über 16 Jahre auf die stolze Summe von rund 4.900 Euro - ohne Steuerersparnisse. Tipp: Stehen Modernisierungsarbeiten an der Immobilie an, können Riester-Sparer ihr Guthaben plus Zulagen aus dem zuteilungsreifen Wohn-Riester-Bausparvertrag in einen neuen Wohn-Riester-Vertrag überführen. Das zinsgünstige Darlehen können sie dann für die Modernisierung einsetzen.

Rente unter Palmen

Der Traum vom sonnigen Lebensabend kann nun auch mit Wohn-Riester wahr werden: Bisher mussten Riester-Sparer, die im Ruhestand ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, die staatlichen Förderbeträge zurückzahlen. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist diese Regelung unzulässig. Künftig kann Wohn-Riester auch dazu genutzt werden, Immobilien im EU-Ausland zu finanzieren. Bedingung ist, dass es sich um den Hauptwohnsitz des Anlegers handelt.

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