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Für Hauseigentümer relevante Steueränderungen

(4.1.2011) Zum Jahreswechsel 2010/2011 hat es zahlreiche Steueränderungen gegeben. Auf die folgenden Änderungen für private Hauseigentümer weist aktuell der Verband Haus & Grund hin:

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Zukünftig wird der Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie von bis zu 1.200 Euro jährlich nur noch gewährt, wenn für die Handwerkerleistungen keine öffentliche Förderungen in Anspruch genommen wurden.

Häusliches Arbeitszimmer
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro jährlich können in den Fällen wieder geltend gemacht werden, in denen für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Steuerliche Förderung der selbstgenutzten Wohnimmobilie (Eigenheimrente/Wohnriester)
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 sind nicht nur Altersvorsorgeverträge über die Anschaffung eines Dauerwohnrechts förderfähig, sondern auch Verträge über die Entschuldung eines Dauerwohnrechts zum Beginn des Ruhestands. Einzahlungen auf ein Wohnförderkonto sind zudem künftig nur noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich.

Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden rückwirkend ab dem 1. August 2001 erbschaftsteuerlich Ehegatten gleichgestellt. Dies betrifft die Steuerklasse, den Steuertarif, die persönlichen Steuerfreibeträge sowie die Versorgungsfreibeträge.

Grunderwerbsteuer
Nachdem bereits Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt seit einiger Zeit 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer erheben, müssen Kaufwillige in Brandenburg seit dem Jahreswechsel sogar 5 Prozent zahlen. Auch in Niedersachsen und Bremen werden seit dem 1. Januar 2011 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, im Saarland sind es 4 Prozent. Schleswig-Holstein plant, die Grunderwerbsteuer vermutlich ab 2012 deutlich anzuheben.

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