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Umlagefähige Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen nach HeizkostenV

(5.1.2011) Am 1.12.2010 ist der Entwurf (Gründruck) zur VDI-Richtlinie 2077/3.1 "Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen" erschienen. Die Richtlinie wurde vom VDI auf Anfrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung erarbeitet und soll die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ergänzen, die bisher keine Regelung zur Umlage von Wärmeerzeugungskosten aus KWK-Anlagen enthält.

Da KWK-Anlagen nicht ausschließlich Nutzwärme sondern gleichzeitig auch Strom erzeugen, sind nicht die gesamt anfallenden Brennstoff- und Betriebskosten eines KWK-Gerätes umlagefähige Kosten im Sinn der HeizkostenV.

In der Richtlinie werden vereinfachte Methoden zur Ermittlung und Abrechnung der nach HeizkostenV umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten aufgezeigt. Sie gilt nur für KWK-Anlagen im Bereich der HeizkostenV, bei denen die Wärme komplett verwertet wird (keine Notkühlung). Die Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen, die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

Es werden sowohl messtechnische als auch rechnerische Methoden zur Kostenermittlung dargestellt. Betrachtet werden KWK-Geräte mit und ohne Modulation der Leistung sowie jeweils mit integriertem oder beigestelltem Spitzenlastbrenner bzw. -kessel. Ergänzt wird die Richtlinie durch anschauliche Berechnungsbeispiele.

Der Richtlinienentwurf zur VDI-Richtlinie 2077/3.1 kann über den Beuth Verlag bestellt werden. Einsprüche können schriftlich oder über E-Mail an die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (gbg@vdi.de) eingereicht werden. Die Einspruchsfrist endet am 31.5.2011.

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