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KfW fördert ab 1.3. auch Modernisierung mit Sonnenschutzsystemen

(20.2.2011) Wer sein Haus energetisch aufrüsten möchte, dem stehen bald wieder öffentliche Fördermittel zur Verfügung. Vom 1. März an stellt die KfW-Bankengruppe erneut Gelder für Einzelmaßnahmen bereit - siehe auch Beitrag  vom 4.1.2011. Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht zudem die Möglichkeit, die Energiebilanz des Hauses in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern.

Auch Sonnenschutzsysteme nach DIN 4108 fallen ab dem 1. März unter den Förderbaustein Fenster und werden damit besser und direkter als zuvor gefördert - darauf weist aktuell der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) hin. "Als Immobilienbesitzer sollte man die Chance nutzen und sich von einem qualifizierten Fachbetrieb des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks kompetent beraten lassen. Dabei sei durchaus Eile empfehlenswert, denn die Fördertöpfe seien begrenzt", so BVRS-Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz.

Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt insgesamt fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Beträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Fördermittel vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden müssen. Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu führen. Die KfW empfiehlt zudem für alle Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung, beispielsweise durch einen Energieberater.

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