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Neue Norm für Building Integrated Photovoltaic (BIPV) in Arbeit

<!---->(10.3.2011) Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass der Trend bei der Weiterentwicklung der Gebäudehülle nicht mehr auf eine bloße U-Wert-Absenkung setzt, sondern zunehmend in die Richtung "Funktionsintegration" und Energiegewinnung geht. Um diese Entwicklungsanstrengungen zu unterstützen, beteiligt sich u.a. das ift Rosenheim an der Erarbeitung der Produktnorm für Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Bauteile (Building Integrated Photovoltaic, BIPV). Diese Norm soll die Anforderungen an Photovoltaikbauteile für deren Verwendung in der Gebäudehülle regeln.

Die Erzeugung von "sauberem Strom" mit Photovoltaik ist ein stetig wachsender Markt. Neben der Montage von Modulen auf Freiflächen und Dächern nimmt die Anwendung der Photovoltaik in Fassaden deutlich zu. Hier bieten Bauteile aus Glas erheblichen Entwicklungsspielraum. Denn nicht nur der g-Wert dieser Bauteile, auch die Energiegewinne durch integrierte Photovoltaikmodule wirken sich positiv auf die Energiebilanz der Fassade aus. Nach den Vorgaben der IEC (International Electrotechnical Commission) sollen die baulichen Anforderungen in einer eigenen Norm geregelt werden. Die Entwürfe sollen bis Jahresende 2011 fertig gestellt werden. Das ift Rosenheim wird im europäischen Normenausschuss mitarbeiten und seine langjährige Erfahrung bei der Entwicklung praxisnaher und einfacher Bewertungsverfahren sowie das Know-how im konstruktiv technischen Bereich bei Bauelementen und der Gebäudehülle einbringen.

Zudem deckt das ift bereits heute die wichtigsten Bereiche der BIPV ab und bietet deshalb für die Anwendung von Photovoltaik in der Gebäudehülle alle notwendigen Leistungen aus einer Hand an.

... und wieder grüßt das Baurecht

Bei Photovoltaikmodulen handelt es sich oft um ein Verbundglas mit Beschichtungen oder um Solarzellen, die zum Verbund hin angeordnet sind. Dabei werden auch andere Folien als PVB-Folien eingesetzt. Ein solches Produkt ist als Verbundglas einzustufen. Soll das Produkt als Verbund-Sicherheitsglas nach Bauregelliste A Teil 1 mit PVB- oder einer anderen Folie eingesetzt werden, ist das Bauprodukt als nicht geregelt zu betrachten. Baurechtlich gesehen fällt ein PV-Modul in der Fassade je nach Anwendung in den Bereich der Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) oder bei punktförmiger Halterung in die Technischen Regeln für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen (TRPV), in die Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen (TRAV) und bei geklebten Systemen in der Bereich der ETAG 002-1 und -2.


Bild aus dem Beitrag "Photovoltaik: Avantgarde meets Energy" vom 15.5.2010 (Bild vergrößern)

Eine Anwendung in Bereichen, in denen ein Verbund-Sicherheitsglas nach Bauregelliste A Teil 1 Lfd. Nr. 11.14 gefordert ist, ist daher nur mit gesonderten Nachweisen im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung möglich.

Neben der Frage der Standsicherheit, der Resttragfähigkeit, der Dauerhaftigkeit und der Verträglichkeit mit anderen am Bau verwendeten Materialien sind auch bauphysikalische Aspekte wie Licht, Wärme- und Sonnenschutz von Bedeutung. Für den Planer sind hierbei die bauphysikalischen Kennwerte Lichttransmission und g-Wert in Abhängigkeit vom Belegungsgrad der kristallinen Solarzellen bzw. teiltransparenten Dünnschichtmodule von Interesse.

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