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Musterhaushalt mit drei Personen zahlt 72,77 Euro im Monat für Strom

(13.3.2011) Steuern und Abgaben sind auf ein neues Rekordhoch geklettert und haben inzwischen einen Anteil von rund 46% am Strompreis eines durchschnittlichen Haushaltes erreicht. Im vergangenen Jahr betrug dieser Anteil noch 41%. Ein Musterhaushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh zahlt für seine Stromrechnung inzwischen 72,77 Euro im Monat. Der Anteil der Strombeschaffung und des Vertriebs liegt aktuell bei etwa 34%; der Anteil der Netzentgelte beträgt im Durchschnitt rund 20%. Das ist das Resultat einer Untersuchung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), bei der die Veränderungen aller Stromprodukte inklusive Sondertarife betrachtet wurden.

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Die Strompreise für Haushaltskunden sind zum Jahresanfang 2011 durchschnittlich um „nur“ 5,3% gestiegen, obwohl die EEG-Umlage den Strompreis sorgar um rund 7% ansteigen ließ. „Während der Kostenblock der staatlichen Steuern und Abgaben wieder zugelegt hat, ist der Strompreisanteil, der durch die Erzeugung, den Transport und Vertrieb bedingt ist, erneut durchschnittlich gesunken. Insbesondere die gesetzlich garantierte Förderung der Erneuerbaren Energien hat den Strompreisen zum Jahresanfang zugesetzt“, erläuterte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Allein die Belastungen aus der EEG-Umlage werden laut BDEW für die Kunden von 8,2 Mrd. Euro im Jahr 2010 auf voraussichtlich 13,5 Mrd. Euro in diesem Jahr steigen. „Zusätzlich sind in einigen Regionen die Kosten gestiegen, die durch den Ausbau der Stromnetze bedingt sind und durch die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt werden. Diese Kosten entstehen vor allem durch den von allen gewollten Ausbau der Erneuerbaren Energien“, so Hildegard Müller.

EEG-Umlage

Ermittelt wird die EEG-Umlage nach Vorgaben des Gesetzgebers von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern. Als zuständige Behörde überwacht die Bundesnetzagentur die Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der EEG-Umlage. Die Versorgungsunternehmen sollen von dieser Umlage nicht profitieren, sondern reichen diese an die Kunden weiter. Die Verbraucher bezahlen bundesweit einheitlich über einen Ausgleich immer nur für die tatsächlich erfolgte Erzeugung aus Erneuerbaren Energien. Dies wird, egal ob die EEG-Umlage möglicherweise zu hoch oder wie 2010 zu niedrig geschätzt worden ist, nachträglich inklusive möglicher Zinsen für die Kunden in Form der sogenannten Nachholung entweder positiv oder negativ verrechnet und fließt in die EEG-Umlage des jeweiligen Folgejahres ein.

Mit der EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber wurde für das Jahr 2011 eine EEG-Umlage in Höhe von 3,53 Cent/KWh vorhergesagt wurde. „Diese Prognose wurde in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern erstellt. In die Erarbeitung der Datengrundlagen und Prognosen zur Berechnung der EEG-Umlage sind die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Umwelt eingebunden“, betonte Hildegard Müller. Bei der Prognose wurde im Herbst ein Zubau von PV-Anlagen mit einer Leistung von 9.500 MW für das Jahr 2010 geschätzt; nach bisher vorliegenden Zahlen betrug der Zubau aber nur rund 7.000 MW. „Für die Abrechnung ist am Ende gleichwohl entscheidend, wie viel Strom diese Anlagen tatsächlich erzeugt haben. Erst dann wird sich zeigen, ob die EEG-Umlage 2011 zu hoch geschätzt worden ist oder nicht. Im Übrigen ist die EEG-Umlage 2010 aufgrund der im Jahr 2009 nicht vorhersehbaren Zubauzahlen der Photovoltaikanlagen zu niedrig geschätzt worden. Es entstand eine Differenz von rund 1,1 Milliarden Euro zu Lasten der Energieversorger, die mit Hilfe der so genannten Nachholung mit der folgenden EEG-Umlage verrechnet wurde“, erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

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